Neuss Münsterschul-Areal: Gericht stärkt Baupläne

Neuss · Niederlage für die Gegner von Wohnungen auf dem Grundstück der alten Münsterschule: Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Baugenehmigung abgelehnt. Der Abriss steht kurz bevor.

 Die Münsterschule im Schatten des Quirinusmünsters soll modernen Stadthäusern und Mehrfamilienhäusern weichen.

Die Münsterschule im Schatten des Quirinusmünsters soll modernen Stadthäusern und Mehrfamilienhäusern weichen.

Foto: Woitschützke

Es ist nur die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts, aber sie dürfte der Industrie im Neusser Hafen kaum gefallen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Beschwerde im Eilverfahren gegen die Baugenehmigung der Stadt für den Bau von Wohnungen am Standort der alten Münsterschule abgelehnt. Die entsprechende Entscheidung verließ das Gericht am späten Montagnachmittag. Damit ist die Klage gegen die Baugenehmigung und die Abrissgenehmigung zwar noch nicht in der Hauptsache entschieden. Aber das Gericht fällte am Montag noch eine weitere Entscheidung: Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, wie es im Juristendeutsch heißt, wurde ebenfalls abgelehnt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das bedeutet, dass die noch nicht entschiedene Klage keine aufschiebende Wirkung hat. Im Klartext: "Die Baugenehmigung kann umgesetzt werden", sagte die Sprecherin. Gegen diesen Beschluss könnte wiederum Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Damit haben die inzwischen sieben Unternehmen im Neusser Hafen, die im April Klage erhoben hatten, eine erste Niederlage vor Gericht erlitten. Sie sorgen sich um ihre laufenden Betriebe, wenn der Investor, wie geplant, auf dem Areal neun Stadthäuser und 18 Wohnungen baut. Die neuen Nachbarn, so die Befürchtung, könnten sich über Lärm im Hafen beschweren, was die Betriebe wiederum in der Produktion einschränken könnte. Davor hatte auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein gewarnt. Deren Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz sagte gestern in einer ersten Stellungnahme: "Ich bedauere die Entscheidung des Gerichts. Sie beinhaltet eine potenzielle Einschränkung der Industriebetriebe." Die Entscheidung müsse nun sorgfältig geprüft werden.

Unterdessen bereitet die BPD Immobilienentwicklung für den niederländischen Investor den Abriss des seit vielen Jahren leerstehenden Schulgebäudes und die Neubauten vor. Die Beweissicherungen an Häusern in der direkten Nachbarschaft sollen in Kürze beginnen. Dazu könnte dann auch das ganze Quirinus-Münster und nicht nur ein Teil des Kirchenbaus gehören. Das wollen Gemeinde und Projektentwickler in der kommenden Woche verhandeln, sagte Kirchenvorstand Martin Flecken. Tanja Kilger Niederlassungsleiterin von BPD in NRW, erklärte, dies sei eine Überlegung. "Wir sind im Gespräch mit der Gemeinde." Die aber wünscht sich, dass auch angrenzende Gebäude am Freithof vorab untersucht werden, um später Schäden durch Abriss und Neubau leichter beweisen zu können. Auch die Gemeinde hatte zwischenzeitlich Klage erhoben gegen Bau- und Abrissgenehmigungen.

Der BPD will mit den Arbeiten zügig beginnen. "Im Moment laufen vorbereitende Maßnahmen, aber wir halten an unserem Zeitplan und unseren Zusagen fest", sagte Kilger. Der sieht vor, dass der Abriss im November beginnt.

(NGZ)
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