Neuss Kurzstrecken-Ticket gilt jetzt für drei Stationen

Neuss · Die Verkehrsbetriebe im Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) definieren die Kurzstrecke neu. Vom 1. Juni an kann man im Streckennetz der Stadtwerke mit dem Kurzstreckenticket fast ausnahmslos drei Haltestellen weit fahren.

In der Vergangenheit galt als Kurzstrecke ein Weg unter 1,5 Kilometern Länge. "Die Drei-Haltestellen-Regelung haben wir mit unseren Nachbarn von der Rheinbahn abgestimmt", erklärt Jörg Steinfort, Marketingchef der städtischen Verkehrsbetriebe.

In vielen Fällen würden künftig längere Fahrstrecken als bisher möglich sein. Mit der Kurzstreckenreform gehe für die Kunden im Online-Dienst eine weitere Verbesserung einher, teilt das Unternehmen mit: Kurzstrecken können jetzt auch über die elektronische Fahrplanauskunft (EFA) angezeigt werden. Zudem sind Online-Tickets - also HandyTicket und das Internet-Ticket zum Ausdrucken - jetzt auch in der Kurzstrecke erhältlich. Besonders günstig sei dabei das Zehner-Ticket mit einer Ersparnis in der Größenordnung von 17 Prozent im Vergleich zum Einzelfahrschein, heißt es weiter.

Bislang konnten Abweichungen zur "1,5-Kilometer-Begrenzung" nur in Ausnahmefällen erstritten werden. Das gelang Karin Kilb (CDU) im Herbst 2014 für die Strecke von der Endhaltestelle "Bernhard-Letterhaus-Straße" zum Einkaufszentrum Otto-Wels-Straße in Weckhoven.

(-nau)
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