Künstliche Befruchtung Neusser kämpft um eingefrorene Embryonen

Neuss · Im Januar hatten Axel (49) und Jürgen (48) Haase einen großen Erfolg gefeiert: Sie waren deutschlandweit das erste homosexuelle Paar, dem die rechtliche Elternschaft für zwei Mädchen zugesprochen wurde, die eine Leihmutter in den USA ausgetragen hatte. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Nun kämpft Axel Haase weiter: um die rechtliche Vaterschaft für neun Embryonen, die seit Februar 2012 tiefgefroren in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik liegen.

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Foto: dpa, dk_cu

"Sie waren im Rahmen der künstlichen Befruchtung entstanden, durch die wir unsere Zwillinge bekommen haben", berichtet der Neusser. Mit seinem Partner hat er neben den zweijährigen Mädchen noch eine fünfjährige - ebenfalls durch eine Leihmutter geborene - Tochter. "Einen der neun Embryos wollen wir noch für uns austragen lassen. Aber die übrigen wollen wir nicht töten. Schließlich handelt es sich um menschliches Leben. Ausgetragen wären es die leiblichen Geschwister unserer Kinder." Genau das wäre den beiden Männern am liebsten: Paare zu finden, die keine Kinder bekommen können und sich über Embryos der Haases freuen würden. "Dann könnten sich die Kinder vielleicht auch mal sehen."

Doch in Deutschland dürfen die Haases die befruchteten Eizellen aufgrund der Gesetzeslage nicht weitergeben. Sowohl das Neusser Familiengericht als auch das Oberlandesgericht in Düsseldorf haben Axel Haases Antrag auf Feststellung der Vaterschaft abgelehnt. Ein paralleles Verfahren um das Sorgerecht an den befruchteten Eizellen läuft noch. "Ein Richter hat mir gesagt: ,Geben Sie die Embryonen doch ins Ausland'", berichtet Axel Haase. Aber das wolle er nicht. "Unsere Zwillinge leben schließlich in Deutschland. Das wollen wir ihren Geschwistern auch ermöglichen." Dass so viele überschüssige befruchtete Eizellen übrig geblieben sind, sei nicht geplant gewesen. "Jetzt sind sie aber da, und wir tragen dafür die Verantwortung."

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Foto: dpa, Jan-Peter Kasper

Das Oberlandesgericht hat eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Ob die Neusser davon Gebrauch machen, steht noch nicht fest. "Wir brauchen einen neuen Anwalt und müssen sehen, wie teuer das Verfahren werden könnte", sagt Axel Haase. "So etwas zahlt schließlich keine Rechtsschutzversicherung." Die Zeit drängt: Der nächste Schritt müsste bis Ende August erfolgen.

(RP)
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