Neuss Kartellwächter gegen Fusion von Landgard und RWZ

Neuss · Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main (RWZ) mit einem Standort im Neusser Hafen und die Landgard Blumen & Pflanzen GmbH (Landgard), in der die ehemalige Neusser Blumenversteigerung (NBV) aufgegangen ist, haben die geplante Gründung des Gemeinschaftsunternehmens mit dem Namen Raiffeisen-Gartenbau aufgegeben. An diesem Joint Venture sollte die heute in Straelen beheimatete Landgard 25 Prozent der Anteile erwerben und dafür seine Gartenbaubedarfsstandorte einbringen. 75 Prozent der Anteile sollte RWZ halten.

Landgard hatte bereits am Montag bekannt gegeben, diese Zusammenlegung im Profi-Gartenbaubedarf nicht weiter verfolgen zu wollen. Vielmehr wolle man auch weiter eine eigenständige Strategie verfolgen, heißt es in einer Pressenotiz. Als Grund gaben beide Unternehmen an, die Marktgegebenheiten neu evaluiert zu haben.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Wettbewerbshüter Bedenken gegen diese Fusion geltend gemacht hatte. "Durch das Vorhaben wäre es zu einer wesentlichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen zulasten der Gartenbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen gekommen", erklärte gestern Andreas Mundt, Präsident dieser Behörde. Daher hätte das Bundeskartellamt den Beteiligten schriftlich in Aussicht gestellt, so Mundt, "dass wir den Zusammenschluss untersagen wollen". Erst daraufhin hätten die Unternehmen ihre Pläne zurückgenommen.

Landgard und RWZ hatten die Fusion am 26. Oktober angemeldet. Das Bundeskartellamt ermittelte daraufhin bei Herstellern, Wettbewerbern und Kunden und kam zu dem Ergebnis, dass durch das Gemeinschaftsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung entstehen würde. Der Zusammenschluss wurde abgemahnt.

(-nau)
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