Neuss Handwerker wegen Wucher vor Gericht

Neuss · Der Mann soll für seine Arbeit 25.000 Euro verlangt haben. Gegen ein erstes Urteil geht er in Berufung.

Ein ungewöhnlicher Fall aus Neuss beschäftigt in Kürze das Landgericht Düsseldorf. Angeklagt ist ein 54-jähriger Handwerker. Er soll eine an Demenz erkrankte Rentnerin betrogen und von ihr für einfache Arbeiten an einem Jägerzaun insgesamt fast 25.000 Euro verlangt haben. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Düsseldorf lautet deshalb auf Wucher.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Neuss den Handwerker zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter dort waren der Meinung, dass der Angeklagte sein Opfer auf übelste Art und Weise "über den Tisch" gezogen hatte. So soll der Mann für ein Abschleifen des Jägerzauns der alten Dame pro Meter 1245 Euro kassiert haben. Da der Zaun insgesamt 20 Meter lang war, standen anschließend knapp 25.000 Euro auf der Rechnung. "Und das obwohl die Veränderung kaum aufgefallen ist", so eine Nichte der Rentnerin, "der Zaun war lediglich ein bisschen heller." Der Handwerker allerdings ließ sich auch vor Gericht nicht beirren und beharrte auf seiner Forderung. Das ging den Neusser Amtsrichtern zu weit. Sie verurteilten den Mann wegen Wucher und brummten ihm ein halbes Jahr Gefängnis auf Bewährung auf. Weil er dagegen Berufung eingelegt hat, wird das Verfahren nun ab dem 13. Januar neu aufgerollt. "Das Gericht hat insgesamt sieben Zeugen geladen, um den Fall zu klären", so Landgerichtssprecherin Elisabeth Stöve.

Für die Rentnerin hatte das Vorgehen des Handwerkers gravierende Folgen: Die offenbar unter starker Demenz leidende Frau verlor ihre gesamt finanzielle Habe, ihr Konto hatte plötzlich ein Minus von 5000 Euro. Per Zivilklage forderte die Familie das Geld der Rentnerin von dem Handwerker zurück, dieser erschien jedoch nicht zum Prozess. Das Gericht verurteilte ihn daraufhin zur Herausgabe des Geldes. Ob dies inzwischen geschehen ist, ist unklar.

Der Handwerker selbst behauptet, er habe sich sein Geld redlich verdient. Zwei Monate lang will er an dem Jägerzaun gearbeitet haben - die Rechnung in Höhe von 24.900 Euro sei demnach gerechtfertigt. Ob das Landgericht dies ähnlich sieht, soll am 13. Januar geklärt werden. An diesem Tag will die Justiz auch ihr Urteil verkünden.

(NGZ)
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