Neuss Grünes Licht vom Schießstand-Prüfer

Neuss · Auf der Furth wird heute das erste Königsschießen des Jahres ausgetragen. Die Sicherheit der Anlagen kontrolliert die Polizei. Zuständig für diese Arbeit ist Kreisamtsrat Michael Moser - ein Schütze.

 Rainer Göttges (r.) Schießmeister der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft, führt heute am Schießstand auf der Furth Regie. Dass sich dabei alle fühlen können, hat Michael Moser von der Kreispolizeibehörde zu überwachen.

Rainer Göttges (r.) Schießmeister der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft, führt heute am Schießstand auf der Furth Regie. Dass sich dabei alle fühlen können, hat Michael Moser von der Kreispolizeibehörde zu überwachen.

Foto: woi

Die Sorgen seines Präsidenten hat Rainer Göttges nicht. Wenn heute die Further St.-Sebastianus-Schützen ihren neuen König ermittelt und damit die Schützenfestsaison in Neuss eröffnet, ist der Schießmeister der Bruderschaft vorbereitet - ob sein Präsident nun doch noch ein Königsbewerber findet, oder nicht. Sein Schießstand ist bereit und das sogar mit behördlichem Segen.

 Rainer Göttges (r.) Schießmeister der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft, führt heute am Schießstand auf der Furth Regie. Dass sich dabei alle fühlen können, hat Michael Moser von der Kreispolizeibehörde zu überwachen.

Rainer Göttges (r.) Schießmeister der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft, führt heute am Schießstand auf der Furth Regie. Dass sich dabei alle fühlen können, hat Michael Moser von der Kreispolizeibehörde zu überwachen.

Foto: woi

Für den ist Michael Moser verantwortlich, Bereichsleiter "Recht und Datenschutz" bei der Kreispolizeibehörde. Bei der Kandidatensuche helfen kann er der Further Bruderschaft aber nicht. Der 52-jährige Pfälzer ist zwar begeisterter Schütze, allerdings im Jüchener Schützenverein Gierath-Gubberath, wo an diesem Wochenende ebenfalls der neue König ermittelt wird. Und selbst dort würde Moser nicht ans Gewehr treten - allerdings nicht wegen Sicherheitsbedenken.

Seit fünf Jahren ist der Kreisbedienstete in der Polizeiverwaltung auch für die Sicherheit der Schießstände im Rhein-Kreis verantwortlich. Eine Aufgabe, die klar geregelte Routine ist. Denn was wann und wie zu erledigen ist, definiert die bundeseinheitlich geltende Schießstandrichtlinie. Ein Regelwerk, das wenig geeignet scheint, für Wirbel sorgen zu können. Und doch gab es den, als nämlich vor drei Jahren versucht wurde, neue Standards für den Weichholzvogel auf KK-Schießständen durchzusetzen. Ein Aufschrei war die Folge - auch in Neuss. "Damals ist der Bund zurückgerudert", erinnert sich Moser.

In seine Zuständigkeit fallen 120 Druckluftschießstände, die alle fünf Jahre zu kontrollieren sind. Sie finden sich meist in Schießsportheimen, aber es gibt sie auch für den Vogelschuss mit Luftgewehr. Dann ist aber nur ein Vogel aus Sperrholz erlaubt - und sinnvoll. Bei 78 Vogel-Hochschießständen, wie sie auch die Further Schützen benützen, wäre das Schießen auf einen solchen Vogel allerdings schnell vorbei. Dort wird mit Kleinkaliber-Waffen angelegt. Erlaubt sei dabei die "Königspatrone", erklärt Moser: Schrot mit einer Kugel drin und maximal 1200 Joule Mündungsenergie. Führt ein Schießmeister Aufsicht, der die Erlaubnis nach Sprengstoffgesetz hat, selbst Munition herzustellen, darf auch der keine Patronen mit stärkerer Ladung verwenden. Auch dann nicht, um - wie manche Zaungäste immer meinen - damit das Schießen abzukürzen. "Das wäre ein illegaler Einsatz von Munition und ein Verstoß gegen die Betriebserlaubnis", betont Moser.

Ihn interessieren bei den Kontrollen aber auch andere Dinge. Ob das Holz im Kugelfang astfrei ist zum Beispiel, oder der Vogel nur zusammengeleimt und "metallfrei" befestigt. "Rückpraller", sagt Moser, könnten nämlich Schützen und Zuschauer gefährden. Dass das nicht passiert - dafür ist er da.

(NGZ)
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