Neuss Gericht verhandelt wegen Schüssen

Neuss · Auseinandersetzung auf Hafenstraße wird als versuchte Nötigung bewertet.

 April 2016: Polizeibeamte der Sonderkommission "Bleich" suchen nach Spuren einer Schießerei auf der Hafenstraße.

April 2016: Polizeibeamte der Sonderkommission "Bleich" suchen nach Spuren einer Schießerei auf der Hafenstraße.

Foto: L. Berns

Die Schießerei auf der Hafenstraße Anfang April 2016, bei der ein 39-jähriger Albaner durch mehrere Schüsse verletzt wurde, beschäftigt nun das Amtsgericht. Als mutmaßlicher Schütze ist ein 30-jähriger Mann mit türkischen Wurzeln angeklagt, der sich mit einem weiteren Beschuldigten wegen gemeinschaftlich versuchter Nötigung verantworten muss. Hinzu kommt der unerlaubte Besitz von einer Schusswaffe und Munition. Die Schüsse auf den Mann, die diesen allerdings nicht lebensgefährlich verletzten, sind selbst nicht Gegenstand der Anklage, berichtet Staatsanwalt Christoph Kumpa. Es sei nicht aufzuklären gewesen, ob nicht möglicherweise eine Notwehrsituation vorgelegen hat, sagt er zur Begründung.

Aus Sicht von Gericht und Staatsanwaltschaft hätte der Fall schon zu den Akten gekonnt. Denn gegen beide Beschuldigten hatte das Gericht schon einen Strafbefehl verhängt, der jeweils eine Verurteilung zu neun Monaten Haft vorsah. Die allerdings sollten zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen diesen Strafbefehl legten allerdings die Beschuldigten Einspruch ein, so dass es doch noch zu einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme kommt. Die ist für den 19. Juni im Neusser Amtsgericht angesetzt.

Zu der Auseinandersetzung war es offensichtlich im Streit um einen Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehen gekommen. Dabei, so heißt es im Strafbefehl, wäre von beiden Seiten eine Drohkulisse aufgebaut worden. Am Ende soll der Hauptbeschuldigte eine Waffe gezogen und fünf Kugeln auf den 39-Jährigen abgefeuert haben. Die Angreifer flohen. Nachdem die Polizei keine zwei Tage später einen 44-Jährigen in Düsseldorf festnehmen konnten, stellte sich der 30-Jährige wenig später freiwillig.

(-nau)
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