Neuss Firmenchefs nach Unfall vor Gericht

Neuss · Dachdecker müssen sich ab Freitag für tödlichen Arbeitsunfall verantworten.

 Im Februar 2012 stürzte ein Dachdecker an der Dreikönigenstraße von der obersten Gerüstlage in den Tod. Das wird nun neu verhandelt.

Im Februar 2012 stürzte ein Dachdecker an der Dreikönigenstraße von der obersten Gerüstlage in den Tod. Das wird nun neu verhandelt.

Foto: A. Woitschützke

Mehr als vier Jahre nach einem tödlichen Arbeitsunfall auf der Dreikönigenstraße muss die Schuldfrage neu verhandelt werden. Zwei Neusser, Inhaber einer Dachdeckerfirma, die vom Amtsgericht Neuss wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren, wehren sich gegen diesen Gerichtsentscheid. Ab Freitag, 21. August, wird das Verfahren vom Landgericht Düsseldorf neu aufgerollt.

Das Amtsgericht hatte sein Urteil schon im Mai 2012 gefällt. Das in zweiter Instanz angerufene Landgericht setzte das Berufungsverfahren schon im März vergangenen Jahres auf den Terminplan, doch war es nicht zur Verhandlung gekommen. Der Fall blieb liegen. Dass sich das Gericht nun dieser Sache zuwendet sei vor allem einer Umstrukturierung zu verdanken, die nach Angaben der Gerichtssprecherin, Richterin Elisabeth Stöve, am Jahresanfang umgesetzt wurde. Da wurden so genannte kleine Strafkammern eingerichtet, die liegengebliebene Fälle aufarbeiten sollen.

Auf der Anklagebank müssen damit wieder der inzwischen 76-jährige Dachdeckermeister und sein 44 Jahre alter Sohn Platz nehmen. Ihnen wird vorgeworfen, ein Gerüst an einem Wohnhaus an der Dreikönigenstraße nich vorschriftsmäßig aufgebaut zu haben. Konkret: Nach Feststellung der Bezirksregierung fehlten die so genannten Bordbretter. Mit schlimmen Folgen. Als ein im Februar 2011 gerade einmal 37-jähriger Familienvater auf der obersten Gerüstlage zusammensackte, fiel er rücklings auf deren Boden und stürzte - weil ihn kein Bordbrett hielt - von dort zehn Meter tief auf den Gehweg. "Wäre ein Bordbrett auf der Gerüstlage gewesen, wäre der Geschädigte nicht gefallen", hielt das Amtsgericht in seinem Urteil damals fest. So zog sich der Dachdecker viele und vor allem schwere Verletzungen zu, an denen er noch um Unglückstag in einer Düsseldorfer Spezialklinik verstarb.

Das Amtsgericht verurteilte Vater und Sohn zu neun Monaten Gefängnis, setzte diese Strafe aber zur Bewährung aus. Die neue Verhandlung beginnt um 9 Uhr.

(-nau)
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