Neuss Die Schriftgelehrte

Neuss · Forensische Text- und Schriftanalyse steht auf dem Firmenschild von Gudrun Müller. Für Menschen, die im Internet bedrängt oder von anonymen Briefeschreibern bedroht werden, ist sie ein Helfer, um die Täter zu überführen.

 Gudrun Müller: "Wenn jemand lesen und schreiben kann, dann kann er viel Unheil anrichten."

Gudrun Müller: "Wenn jemand lesen und schreiben kann, dann kann er viel Unheil anrichten."

Foto: A. Woitschützke

Dass der Kinderbuchautor Janosch (Oh, wie schön ist Panama!) sich "bei den Besten der englischen Kinderliteratur bedient hat", dass seine Geschichten einen frauenfeindlichen Zug haben, all das hat Gudrun Müller (46) herausgefunden und in ihrer Examensarbeit belegt. Ihre Methode: Die Inhaltsanalyse, ein "Lesen zwischen den Zeilen", ein, wie sie es nennt, "mit dem Läusekamm durch Schriftstücke gehen". Daraus hat die Neusserin einen Beruf und sich mit ihrer "Forensische Text- und Schriftanalysen GmbH" selbständig gemacht. Am Wochenende zieht sie in ihre eigene Geschäftsstelle an der Kanalstraße um, direkt beim Neusser Amtsgericht – einem ihrer Kunden.

Kinderbuchautoren lässt Müller inzwischen unbehelligt. Stattdessen spürt sie im Auftrag ihrer Kunden denen nach, die mit anonymen Briefen, Drohungen und Verleumdungen anderen das Leben zur Hölle machen, die mit gefälschten Unterschriften betrügen wollen, die schmähen und verunglimpfen. "Ein Wachstumsmarkt", wie sie betrübt feststellt, befeuert durch die Anonymität des Internets – vor allem auf Plattformen wie Facebook. "Wenn jemand lesen und schreiben kann, dann kann er viel Unheil anrichten", bringt Müller 20 Jahre Berufserfahrung auf den Punkt.

Etwa 200 Gutachten pro Jahr erstellt ihr Büro, das sie gemeinsam mit Ehemann Klaus, einem anerkannten Schriftsachverständigen, und kooperierenden Gutachtern fremder Zunge bis jetzt vor allem von Zuhause aus geführt hat. Ihre Kunden sind Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden, Gerichte in ganz Deutschland aber eben auch Privatpersonen, die gemobbt bedroht, erpresst, betrogen, verleumdet werden.

Wie zum Beispiel ein Vater, dessen Ehefrau im Sorgerechtsstreit um die neunjährige Tochter deren Tagebuch fälschte und wenig freundliche Worte über den Vater hineinredigierte. Müller deckte die Täuschung auf – die Wortwahl hatte die Mutter verraten.

In anderen Fällen wird das Schriftbild zum wichtigsten Anhaltspunkt. Ist die Unterschrift unter dem Testament wirklich von dem Erblasser oder gefälscht? Ein Vergleich mit anderen Schriftproben lässt solche Fragen zweifelsfrei beantworten. Dazu braucht Müller drei bis fünf Vergleichsschriftstücke, die aber "zeitnah, unbefangen und unbestritten" sein müssen.

Privatleute, die sich an die "Sachverständige für forensische Linguistik" wenden, haben oft schon eine längere (Leidens)-Geschichte hinter sich. Idealerweise aber sollten sie aktiv werden, wenn der erste anonyme Brief im Kasten liegt, die erste Attacke gegen sie im Internet aufgetaucht ist. Anzeigen bei der Polizei sind dann das eine. Damit die aber nicht gegen Unbekannt ermittelt, kann Gudrun Müller helfen, den Täterkreis einzugrenzen. Sie findet in jedem Text Anhaltspunkte, die ihr helfen, ein Profil des Täters, seine Herkunft, seine soziale Stellung, seine Bildung zu erstellen. Und sie weiß: Schon Kinder ab der zweiten Klasse haben ein eigenes Schriftbild, das sich zuordnen lässt. Täuschen? Unmöglich.

(NGZ)
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