Neuss Das gab's noch nie: Rat verweist Anträge an den Bürgermeister

Neuss · Wo gewöhnlich die Kompetenz der Fachausschüsse des Rates gefragt ist, muss jetzt der Bürgermeister ran. Als im Stadtrat auf Antrag der FDP-Fraktion das Thema "Einbruchsradar" aufgerufen wurde, sah sich die Stadtverordnetenversammlung fachlich überfordert, denn Fragen zu Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit der Polizei werden im Polizeibeirat beantwortet - und der ist ein Gremium des Kreistages. In dieser Gemengelage, zeigte plötzlich Ratsherr Hartmut Rohmer (SPD) einen Weg aus dem Dilemma auf, den keiner auf dem Radar hatte: Verweisung an den Bürgermeister mit der Bitte, in der Sitzung des Hauptausschusses zu berichten. So soll es nun geschehen.

Vor der allgemeinen Begeisterung über den unverhofften politischen Schachzug herrschte aber Überraschung: Geht das? Das gab's doch noch nie! Möglich machte es der erfahrene Hartmut Rohmer, der offenbar als einziger die entscheidende Stelle der Geschäftsordnung des Stadtrates parat hatte. Die erlaubt im Paragrafen 16, Absatz 1, Punkt f) ausdrücklich das Verweisen von Anträgen an den Bürgermeister. Selbst Reiner Breuer, der neue Rathaus-Chef, der zuvor 15 Jahre Fraktionsvorsitzender gewesen ist, musste nachschlagen und war überrascht: "Das geht!" So ist der Rat fein raus. Der Bürgermeister spricht mit dem Landrat als Chef der Kreispolizeibehörde und trägt im Hauptausschuss vor. Ob Rohmer nebenbei der hyperaktiven FDP noch die öffentliche Plattform für diese Initiative entziehen wollte, die er persönlich für einen Schauantrag halten mag, bleibt offen. Der Rat fand schnell Gefallen am neuen Instrument. Später wurde ein zweiter FDP-Antrag "Stabstelle für Flüchtlinge" an den Bürgermeister verwiesen.

Im Regelfall nimmt der Stadtrat Anträge aus seinen Reihen entgegen, um sie zur detaillierten Beratung an seine Fachausschüsse zu verweisen. So geschehen zuletzt mit einer Initiative der Koalitionäre von CDU und Grünen, die vorschlagen, die Stadt möge künftig Rahmenverträge mit den sozialen Trägern abschließen. Jugendhilfe- und Sozialausschuss werden nun diskutieren, ob Verträge mit vierjähriger Laufzeit den Sozialverbänden ein Mehr an Planungssicherheit bieten oder den eigenen (finanziellen) Gestaltungsspielraum zu sehr einengen.

(-lue)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort