Neuss Botanischer Garten nun unter Denkmalschutz

Neuss · Die Politik berät heute die Pläne zu Erweiterung und Umgestaltung der Grünanlage. Doch es ist wieder völlig offen, ob die umsetzbar sind.

 Bei der Neuanlage des Gartens 1961 wurden auch die vier Tiefbunker auf dem Gelände unter Grün „versteckt“. So entstanden Hügel und Senken.

Bei der Neuanlage des Gartens 1961 wurden auch die vier Tiefbunker auf dem Gelände unter Grün „versteckt“. So entstanden Hügel und Senken.

Foto: woi

Der Landeskonservator hat den Botanischen Garten unter Denkmalschutz gestellt. Ein entsprechender Bescheid des Landschaftsverbandes Rheinland ging am Montag in der Stadtverwaltung ein und sorgte dort für wenig Freude. Denn nun ist ungewiss, ob all die Pläne zur Umgestaltung und Erweiterung des Gartens, die über Jahre in Werkstattverfahren erarbeitet wurden, auch so umgesetzt werden können. "Jetzt haben wir den Salat", kommentierte Ingeborg Arndt als planungspolitische Sprecherin der Grünen diesen Brief mit unabsehbaren Folgen.

Christoph Hölters allerdings will sich den neuen Rahmenbedingungen tapfer stellen. Wenn heute der Planungsausschuss zusammentritt, will er den Vorentwurf für die Erweiterung und auch die Ausführungsplanung zur Umgestaltung des Einganges an der Bergheimer Straße zur Abstimmung stellen. Und zwar in der Form, wie er mit der Neuss Agenda und dem Verein der Freunde und Förderer des Botanischen Gartens als Beteiligte besprochen und letztmalig am vergangenen Freitag festgezurrt wurde.

Der Beschluss geht dann zur in Brauweiler residierenden Oberen Denkmalbehörde, die das sicher nicht so durchlaufen lassen wird. Denn der Spielplatz, der wenig genutzt wird und deshalb noch heute den Charme der 1960er Jahre verströmen kann, ist ausdrücklich Teil des denkmalgeschützten Gartens. Er aber soll schon im ersten Schritt verschwinden.

Für den Landschaftsverband ist der Garten, wie er sich seit der Wiedereröffnung im Jahr 1961 präsentiert, "eindeutig ein Denkmal" und ein - wie es in dem Bescheid heißt - Zeugnis für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg, der auch für die deutsche Gartenarchitektur Bedeutung hat. Erhalt und Nutzung seien in öffentlichem Interesse. Hölters rechnet deshalb damit, dass die Denkmalbehörde ein Park-Pflegewerk verlangen wird, aus dem ersichtlich wird, wie sich die Stadt die Zukunft der Anlage vorstellt. Der Dezernent hofft, dass der Vorentwurf, der heute dem Ausschuss vorgelegt wird, als Basis, im besten Fall sogar als ausreichend akzeptiert wird.

Bei seiner Entscheidung stützt sich der LVR auf das Buch, das 2014 zum 100-jährigen Bestehen des Botanischen Gartens vorgelegt wurde, sowie die Ergebnisse eines Ortstermins im August. Den hatte der Förderverein ausgemacht. Er wollte vor allem versuchen das ehemalige Palmenhaus, ein nicht mehr genutztes Gewächshaus, zu schützen. Ausgerechnet das ist jedoch nicht passiert. An dem ursprünglich im Jahr 1906 erbeuten Palmenhaus ist einfach zu wenig original. Auch die Fläche der alten Stadtgärtnerei, um die der Botanische Garten erweitert werden soll, gilt nicht als besonders schutzwürdig. Der Denkmalwert des ehemaligen Landhauses, in dem heute das Amt für Umwelt und Stadtgrün ansässig ist, muss noch geprüft werden.

Renate Tillmanns vom Förderverein sieht in dem Denkmalstatus "ein Kompliment für den Garten". Aber auch sie sorgt sich, ob der eingeschlagene Kurs eingehalten werden kann. Den Hinweis des LVR, mit dem Spielplatz sei sensibel umzugehen, deutet sie positiv um: "Vielleicht kommt man ja zu einem gemeinsamen Entwurf."

(-nau)
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