Neukirchen-Vluyn Was im Dorf baulich geht - und was nicht

Neukirchen-Vluyn · Im kommenden Stadtentwicklungsausschuss wird der Gestaltungsleitfaden für den Neukirchener Ortskern vorgestellt.

 Dieses unschöne Beispiel aus dem Dorf Neukirchen existiert in dieser Form nicht mehr - das Haus wurde mittlerweile renoviert und verschönert.

Dieses unschöne Beispiel aus dem Dorf Neukirchen existiert in dieser Form nicht mehr - das Haus wurde mittlerweile renoviert und verschönert.

Foto: Verwaltung

Wie soll ein Ortsbild aussehen, das einen harmonischen Eindruck macht? Diese Frage stellte sich für die Stadt und das Dortmunder Büro "Pesch Partner" im Hinblick auf das Dorf Neukirchen. Wie jeder Einwohner von Neukirchen inzwischen gemerkt haben dürfte, tut sich im Ortskern derzeit einiges im Rahmen eines "Integrierten Handlungskonzeptes". Neben der Kanalsanierung werden auch die Bodenbepflasterung und die Straßenlaternen erneuert, um nur zwei Punkte zu nennen. Kurz gesagt: Das Dorf soll schöner werden.

Doch dazu gehört auch, dass es im Ort in Zukunft schön bleibt, wenn Hausbesitzer beschließen, an ihrem Gebäude etwas zu verändern. Hier kommt nun der Gestaltungsleitfaden ins Spiel, der im kommenden Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt wird. Darin wird versucht zu definieren, was die Harmonie des Ortsbildes bewahrt und was sie stört.

Wer sich jetzt Sorgen macht, man könnte ihn zwingen, sein Haus für viel Geld auf idyllisch zu trimmen, den kann Stadtsprecher Frank Grusen beruhigen: "Es handelt sich bei diesem Leitfaden nur um Empfehlungen", versichert er. Ob diese eines Tages dann in eine formelle Satzung umgewandelt werden, das muss die Politik entscheiden. "Doch auch dann werden diese Regelungen nur gelten, wenn Hausbesitzer aus eigenem Antrieb etwas an dem Gebäude ändern möchten." Niemand muss also damit rechnen, dass demnächst die Architektur-Polizei im Ort Patrouillen macht. In dem Leitfaden steht unter anderem der Grundsatz: "Umbauten orientieren sich an der Entstehungszeit des Gebäudes, Neu- oder Ersatzbauten richten sich - etwa in der Gebäudestellung, der Dachform und der Fassadengliederung - nach dem Ort, an dem sie errichtet werden sollen.

Der rund 50 Seiten lange Leitfaden beschäftigt sich nicht nur mit dem Dorf im engeren Sinne, also der Hochstraße, der Linden- und Bruchstraße und dem Bereich der Dorfkirche und des Missionshofes. Auch die äußeren Bezirke des Ortskerns, wo die Gebäude typisch für die Nachkriegszeit oder die 70er und 80er Jahre sind, haben die Gutachter im Blick. Dort geht es dann allerdings weniger um schöne alte Fassaden, sondern eher um Stellplätze und Übergangsbereiche.

Ein Thema, bei dem es möglicherweise Debatten mit Geschäftsleuten im Ort geben wird, ist die Außenwerbung. Ziemlich deutlich kritisieren die Autoren des Leitfadens überdimensionierte Werbung und geben auch mit Fotos konkrete Beispiele. Zitat: "Dabei müssen Werbeanlagen nicht zwangsläufig besonders auffallen, um zu wirken. Gerade eine zurückhaltende und dem Ortskern angemessene Werbung trägt dazu bei, dass nicht nur mit Hilfe des Werbeträgers, sondern vor allem durch das gelungene Zusammenspiel von Werbung und Architektur geworben werden kann."

Die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ist am Mittwoch, 21. Februar, um 17 Uhr im Rathaus.

(s-g)
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