Neukirchen-Vluyn/Moers Sekundenschlaf: Mann muss Führerschein abgeben

Neukirchen-Vluyn/Moers · Aus Übermüdung fiel ein Autofahrer in den Sekundenschlaf und verursachte einen Totalschaden an zwei Autos. Außerdem wurde er selber verletzt. Der Mann aus Neukirchen-Vluyn muss seinen Führerschein für drei Monate abgeben und 2400 Euro zahlen. Dieses Urteil wurde von der Berufungskammer nun bestätigt.

Im Juli vergangenen Jahres war der heute 61-Jährige von der Nachtschicht aus Krefeld auf dem Weg nach Hause. Während der Fahrt schlief er wohl kurz ein, geriet in den Gegenverkehr und fuhr in ein geparktes Auto. Als die Polizeibeamten kamen, hatte er sogleich zugegeben, dass er wohl kurz eingeschlafen sein müsse. Vor Gericht wollte sich der 61-Jährige wollte gestern weder zum Vorwurf äußern, noch persönliche Angaben machen. Da er gleich zugab, den Unfall durch einen Sekundenschlaf verursacht zu haben, habe man noch vor Ort den Führerschein beschlagnahmt, sagte ein Polizeibeamter. Der Mann hätte selber seine Übermüdung erkennen können. Gegen die vorläufige Einziehung hatte der Neukirchen-Vluyner Beschwerde eingelegt und die Fahrerlaubnis nach einem Monat zurückerhalten.

Das Moerser Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zur Herausgabe der Fahrerlaubnis für weitere zwei Monate. Dagegen wollte sich der Mann vor der Berufungskammer wehren. Sein Ziel sei ein Freispruch, sagte sein Verteidiger. Notfalls werde man sich aber auf Zahlung einer Geldstrafe einlassen. Sein Mandant wisse nicht, wie er ohne Führerschein zur Arbeit komme. Außerdem habe er sich in fast 30 Jahren nichts im Straßenverkehr zu Schulden kommen lassen. Der Staatsanwalt dagegen sprach von Zeichen der Übermüdung, die der Angeklagte ignoriert und damit fahrlässig den Straßenverkehr gefährdet habe. Hier könne man sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängen und den Führerschein komplett einziehen. Man müsse auch sehen, dass eine hohe Gefährdung vorlag, es sei nur vom Glück abhängig gewesen, dass niemand außer ihm verletzt wurde. Mit Totalschäden an zwei Fahrzeugen wurde ein hoher Schaden verursacht.

Die kleine Strafkammer verwarf die Berufung daraufhin. Die Entscheidung des Amtsgerichts, lediglich eine Sperre neben der Geldstrafe zu verhängen sei schon milde. Um jetzt das Fahrverbot aufzuheben, seien ganz besondere Umstände nötig. Ein erschwerter Weg zur Arbeit reiche dafür nicht aus. Die Entfernung sei auch nicht so groß, dass das Erreichen jetzt zum unüberwindbaren Hindernis werde. Man gehe davon aus, dass der 61-Jährige den Unfall "selbstverständlich nicht gewollt" habe. Es entspreche aber der allgemeinen Lebenserfahrung dass man merke, wann man eine Pause machen muss.

(bil)
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