Neukirchen-Vluyn Erweiterung des Friedhofs ist nicht mehr notwendig

Neukirchen-Vluyn · Für den Bereich Krefelder Straße/Ecke Bendschenweg stellt die Stadt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf. Ziel ist eine Änderung der Gebäudestellung für die Bebauung an der Krefelder Straße.

Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan sieht neben einer Fläche für ein Wohngebäude eine Fläche für die Erweiterung des Friedhofs am Grotfeldsweg vor. Aufgrund geänderter Bestattungsgewohnheiten ist die Erweiterung des Friedhofes auch langfristig nicht mehr erforderlich. Die vorgesehene Friedhofserweiterungsfläche und der mögliche Parkplatz an der Krefelder Straße können daher entfallen. In dem Bebauungsplanverfahren sollen diese Festsetzungen aufgelöst werden. Gleichzeitig muss der Flächennutzungsplan 103 geändert werden. Dem neuen Planungsziel soll hier eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. Die Fläche soll in ihrem derzeitigen Zustand verbleiben.

Der Entwurf dies Bauleitplanverfahrens liegt in der Zeit vom 11. November bis zum 12. Dezember im Rathaus, Hans-Böckler-Straße, während der Dienststunden zur Einsicht aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

(RP)
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