Neukirchen-Vluyn Bewährung: Kunde begrapscht Verkäuferin in Bäckerei

Neukirchen-Vluyn · Ein Stammgast einer Bäckerei musste sich gestern wegen sexueller Nötigung zum Nachteil einer Verkäuferin verantworten. Das Moerser Schöffengericht verurteilte den 50-Jährigen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung.

Der Mann hatte zugegeben, die Frau während ihrer Arbeitszeit in der Neukirchen-Vluyner Bäckerei von hinten gepackt und ihr die Hände auf die Brüste gelegt zu haben. Die 24-Jährige berichtete dagegen glaubhaft, dass er auch so feste zudrückte, dass sie Schmerzen hatte.

Es war im Mai vergangenen Jahres, als der ihr gut bekannte Stammgast sie wegen einer defekten Tür zur Toilette ansprach. Die Klinke sei weg, sagte er und lockte sie so nach hinten. Im Vorraum zur Toilette habe er sie gepackt, sie an sich gezogen und schmerzhaft ihre Brüste gedrückt. Als sie ihn zurechtwies, habe der Mann gefragt: "Darf man so etwas heute denn nicht mehr?" Aufgrund ihrer heftigen Gegenwehr habe er dann losgelassen. In dem Moment habe sie Angst vor dem ansonsten unauffälligen Stammgast gehabt und sei schockiert über sein Verhalten gewesen. Man habe ihm sein schlechtes Gewissen angemerkt, und er habe sich entschuldigt, bezahlt und sei gegangen, sagte das Opfer. Jetzt hat er Hausverbot. Nach der Schicht habe sie ihrem Freund von dem Vorfall erzählt. Der Freund riet zur Anzeige.

Der Angeklagte sagte, er könne die Tat gar nicht begründen. So etwas habe er noch nie gemacht und auch nicht geplant. Er habe einfach den Augenblick genutzt. Der Verteidiger sprach von sexueller Belästigung, die er - anders als die vollendete Körperverletzung - nicht für strafbar halte. Er hielt eine Geldstrafe für ausreichend. Staatsanwältin und Gericht gingen von einem minderschweren Fall der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung aus. In die Bewährungsstrafe wurde eine Geldstrafe wegen Betrugs einbezogen.

(bil)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort