Nettetal Zwei Jahre Haft für drogensüchtigen Einbrecher

Nettetal · Vor dem Krefelder Amtsgericht ist gestern das Urteil gegen einen 30-jährigen, einschlägig vorbestraften, Krefelder gefallen. Er hatte von November bis Dezember 2016 mehrere Diebstähle in Nettetal begangen und schließlich Widerstand gegen seine Festnahme geleistet. Das Schöffengericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung.

 Im Krefelder Amtsgericht wurde gestern das Urteil gefällt.

Im Krefelder Amtsgericht wurde gestern das Urteil gefällt.

Foto: AG Krefeld

Konkret war der junge - zum Zeitpunkt der Taten - drogenabhängige Mann unter anderem in eine Garage eingebrochen und hatte dort ein Fahrrad im Wert von rund 1800 Euro entwendet. Wenig später schlug er die Seitenscheibe eines Autos ein, um dann eine Geldbörse mit rund 160 Euro Bargeld zu stehlen. Nach weiteren Diebstählen versuchte er, einen Zigarettenautomaten aufzuhebeln. Weil er dabei beobachtet, wurde, flüchtete er auf einem Fahrrad vom Tatort.

Bei seiner Festnahme am nächsten Tag durch einen Polizeibeamten wehrte er sich nach Kräften. Erst mit Hilfe eines weiteren Polizisten sowie einiger Passanten konnte der nun Verurteilte überwältigt werden.

Der 30-Jährige betonte, dass er nicht die Absicht hatte, den Beamten in irgendeiner Form zu verletzen: "Ich habe mich gewehrt, weil ich Panik bekam, als er mich festhielt." Im Fall der Diebstähle zeigte er sich voll geständig und ergänzte, dass er seine Taten bereue. Es sei nicht richtig, Leute zu bestehlen, da sie für ihr Geld hart arbeiten müssten.

"Ich habe das alles gemacht, um mir meine Drogen finanzieren zu können", erklärte der Krefelder dem Richter und betonte, er sei nun seit rund vier Monaten clean und habe auch vor, in Zukunft drogenfrei zu bleiben.

Das Gericht wertete das umfangreiche Geständnis des jungen Mannes und die Tatsache, dass er einen "recht vernünftigen Eindruck" hinterlassen habe, als positiv.

Allerdings war er in der Vergangenheit bereits mehrfach straffällig geworden, so dass eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage kam.

(sste)
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