Nettetal Stadt: Wahlgräber müssen gepflegt werden

Nettetal · Andernfalls werden die Gräber eingeebnet

Mehrere Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen Kaldenkirchen und Lobberich sind nach Angaben der Stadt seit längerer Zeit nicht mehr gepflegt worden. Werden sie nicht bis 25. November in Ordnung gebracht, kann die Stadt die Grabstätten einebnen. Konkret handelt es sich um die drei Grabstätten G 6+7, H186+187 sowie T151 auf dem Friedhof Kaldenkirchen sowie die zwei Grabstätten A9+10 sowie K116 auf dem Friedhof Lobberich. Wie die Stadt mitteilt, sei die aktuelle Anschrift der Nutzungsberechtigten nicht zu ermitteln oder sie hätten auf schriftliche Pflegeaufforderungen nicht reagiert.

An drei Grabstätten auf dem Breyeller und dem Lobbericher Friedhof ist das Nutzungsrecht abgelaufen. Dabei handelt es sich um P45 (Friedhof Breyell) sowie C429+430 auf dem Friedhof Lobberich. Auch hier gelang es der Stadtverwaltung nicht, die aktuelle Anschrift der Nutzungsberechtigten zu ermitteln. Wird nicht bis 25. November eine Verlängerung beantragt, kann die Stadt über die Grabstätten anderweitig verfügen.

(RP)
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