Nettetal Pfarrer K.: Bleibt das Urteil in Kraft?

Nettetal · Im Revisonsverfahren zum Urteil gegen Pfarrer Georg K., der auch mehrere Jahre in Nettetal tätig war, hat jetzt Generalbundesanwalt Harald Range Stellung genommen. Dieser sehe zwar einige Schwächen im Urteil, diese seien jedoch nicht so entscheidend, dass das Urteil des Krefelder Landgerichts geändert werden müsse. Das berichtete Dr. Wilhelm Helms aus Hannover, Strafverteidiger von Georg K., gestern auf Nachfrage dieser Zeitung.

 Pfarrer K. im Gespräch mit seinem Verteidiger Wilhelm Helms.

Pfarrer K. im Gespräch mit seinem Verteidiger Wilhelm Helms.

Foto: Lammertz

Pfarrer Georg K. war Anfang Februar wegen teilweise schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 25 Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen legte Rechtsanwalt Helms Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Helms hat nun zwei Wochen Zeit, sich zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts zu äußern. Helms rechnet mit einer Entscheidung des zuständigen Senats Mitte bis Ende September. In diesem Revisionsverfahren geht es nicht um um die Schuldfrage, sondern um die Höhe des Strafmaßes. Helms hält eine Haftstrafe von fünf Jahren für seinen Mandanten für angemessen, also ein Jahr weniger als die Zweite Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts in ihrem Urteil.

Im April hat Dr. Wilhelm Helms nach Rücksprache mit seinem Mandanten einen Strafverteidiger hinzugezogen, der sich auf Revisionen spezialisiert hat.

(msc)
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