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Nettetal Pfarrer Georg K. vor dem Kirchengericht

Nettetal · Der früher in Lobberich tätige Geistliche aus Willich, der zwei Jungen sexuell missbraucht hat, könnte nun aus dem Priesterstand entlassen werden. Der Fall wird jetzt vor der Glaubenskongregation in Rom verhandelt.

 Pfarrer Georg K. im Gespräch mit seinem Anwalt Dr. Wilhelm Helms während der Verhandlung vor dem Krefelder Landgericht im vergangenen Jahr.

Pfarrer Georg K. im Gespräch mit seinem Anwalt Dr. Wilhelm Helms während der Verhandlung vor dem Krefelder Landgericht im vergangenen Jahr.

Foto: Thomas Lammertz

Ziemlich genau ein Jahr nach seiner Verurteilung vor dem Landgericht Krefeld zu sechs Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in acht Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen wird der Fall des aus Willich stammenden Pfarrers Georg K. wieder vor Gericht verhandelt. Diesmal beschäftigt sich das Kirchengericht in Rom, die Glaubenskongregation, mit der Angelegenheit. Sie wird entscheiden, ob er aus dem Priesterstand entlassen wird. Bischof Heinrich Mussinghoff habe die Akte nach Rom übergeben, bestätigte Stefan Wieland, Sprecher des Bistums Aachen, auf Nachfrage unserer Redaktion. Man habe auf die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts warten müssen, sagte Wieland. "Der Fall ist in Rom nicht unbekannt, aber man wollte zunächst auf die strafrechtliche Bewertung warten."

Das Urteil des Krefelder Landgerichts gegen K. ist seit rund drei Monaten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision des Pfarrers als unbegründet verworfen. Eine um ein Jahr geringere Haftstrafe, als sie das Krefelder Landgericht verhängt hatte, hielt K.s Verteidiger Dr. Wilhelm Helms für angemessen. Deswegen hatte er gegen das Urteil Revision eingelegt. Helms meint, dass das Gericht bei der Strafzumessung die "Beeinträchtigungen" durch die Auslieferungshaft des Geistlichen in Südafrika und die Untersuchungshaft seines Mandanten nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Pfarrer Georg K. lebte nach den Taten, die er zwischen 2001 und 2006 als Pfarrer in Lobberich begangen hatte, bis Juli 2014 in Südafrika. Auch dort wurden ihm Übergriffe auf Kinder vorgeworfen, die Anklage wurde jedoch fallengelassen, da inzwischen ein internationaler Haftbefehl und ein Auslieferungsantrag wegen der dann in Krefeld verhandelten Taten in Deutschland vorlagen. Der Geistliche hatte sein damals elfjähriges Patenkind teilweise schwer sexuell missbraucht und auch an dem achtjährigen Bruder des Jungen sexuelle Handlungen vorgenommen.

Johannes Heibel von der "Initiative gegen Gewalt", die sich für die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes einsetzt, hat bereits viele Missbrauchsopfer begleitet und beraten. Auch die beiden inzwischen erwachsenen Jungen, die Pfarrer K. in Deutschland missbraucht hat, hatten sich ihm anvertraut. Heibel befürchtet, dass das Verfahren vor dem Kirchengericht in Rom viele Jahre dauern wird. "Ich kenne Fälle, in denen Verfahren seit über zehn Jahren laufen", sagt der Diplom-Sozialpädagoge aus dem Westerwald. Unverständlich ist für ihn, was es in "Rom jetzt überhaupt noch zu verhandeln gibt". Schließlich habe ein deutsches Gericht ein eindeutiges Urteil gesprochen. "Entlassung aus dem Klerikerstand, Ende", müsse das Urteil der Glaubenskongregation lauten.

Dass sich das Kirchengericht mit den Vorfällen in Südafrika beschäftigt, ist laut Heibel zwar dringend notwendig, die Hoffnung habe er jedoch schon aufgegeben. "Vonseiten der Kirche kümmert sich keiner um die Opfer", sagt er. Zudem sei ein Verfahren vor dem Kirchengericht für die Öffentlichkeit ohnehin völlig intransparent. Heibel steht in Kontakt zu vier Familien von Kindern, die Pfarrer K. in einem Kommunioncamp in Südafrika angegangen haben soll - das Verfahren dort war jedoch eingestellt worden, um K. nach Deutschland auszuliefern, wo ihm wegen der hier begangenen Taten eine höhere Strafe drohte.

Die Familien hätten dem Bistum Aachen die Vorfälle in Südafrika schriftlich geschildert, um Entschädigungen zu erhalten. Sie wollten aber nun nicht mehr direkt mit der Kirche sprechen. Die Deutsche Bischofskonferenz habe Heibel, der sich als Vermittler angeboten hatte, jedoch abgelehnt und versucht, die Familien selbst anzuschreiben, um ihnen mitzuteilen, dass sie einen "Antrag auf Anerkennung des Leids" stellen könnten, so Heibel.

Auch das bestätigte Bistumssprecher Wieland auf Nachfrage. Was letztlich in Südafrika geschehen sei, wisse man nicht, aber allein die lange Dauer des Verfahrens rechtfertige die Anerkennung des Leids durch die Kirche, erklärte Wieland. "Die Anträge können recht formlos gestellt werden", versicherte der Bistumssprecher weiterhin. Bisher habe eine betroffene Familie einen Antrag auf "Anerkennung des Leids" gestellt. Dieser sei auch von der unabhängigen Fachstelle in Bonn bearbeitet und bewertet worden. "Eine finanzielle Anerkennungszahlung wurde auf Empfehlung der Kommission vom Bistum Aachen in der vorgeschlagenen Höhe geleistet", sagte Wieland.

(RP)
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