Nettetal Nettetaler muss wegen Missbrauchs in Haft

Nettetal · Der 24-jährige war schon wegen anderer sexueller Übergriffe auf Kinder vorbelastet

Das Krefelder Landgericht hat gestern einen Mann aus Nettetal wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Opfer war eine 13-jährige Jugendliche.

Das Gericht konnte die Version des Angeklagten, dass es sich in beiden Fällen um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr handelte, nicht widerlegen. Die Anwältin der Nettetaler Schülerin hatte ein Attest vorgelegt, nach dem es dem Mädchen aufgrund psychischer Probleme nicht möglich sei, vor Gericht auszusagen.

Ursprünglich war der 24-jährige Mann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung angeklagt. Sowohl die Körperverletzung als auch die Vergewaltigung konnten im Gerichtsverfahren nicht festgestellt werden. Weil der Angeklagte wusste, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war, sei er wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu verurteilen. Auch müsse man nicht davon ausgehen, dass er ihr die Verletzungen absichtlich zufügte oder diese in Kauf nahm: "Er kann ja auch einfach nur ein ungeschickter Liebhaber gewesen sein", folgerte die Richterin. Klar sei indes: "Es war wohl für die Zeugin kein besonders erfreuliches Ereignis."

Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten zugute, dass er ein Geständnis ablegte. Auch habe das Opfer durch sein eigenes Verhalten zu den Taten beigetragen. Die 13-Jährige hatte dem Mann nachweislich Nacktbilder geschickt und sich wiederholt mit ihm verabredet. Anhand eines regen Austausches an Nachrichten sah sein Verteidiger als erwiesen: "Das ist doch eine einvernehmliche Verabredung zum Geschlechtsverkehr!" Dennoch sehe er ein, dass Kinder besonders zu schützen und sein Mandant vom Gericht zu bestrafen sei.

Der Verteidiger sprach weiter von einer Neigung des Mannes, die dieser durch eine Therapie zu bekämpfen versuche. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren. Weil er bereits vor dem Amtsgericht Nettetal wegen sexueller Übergriffe zu Lasten von Kindern vorbestraft war, könne man nicht von einem minder schweren Fall ausgehen, sagte die Staatsanwältin. In die Strafe wurde die Verurteilung des Amtsgerichts Nettetal einbezogen.

(bil)
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