Nettetal Naturschutzgebiet: Picknicken, baden und zelten verboten

Nettetal · Nachdem Scheich Muhammad bin Raschid Al Maktum in Nettetal zu Gast war, um zwei Stunden im Naturschutzgebiet zu picknicken, hagelte es zahlreiche Kommentare in den sozialen Netzwerken. Die Verwaltung hatte dem Scheich, der auch Premier- und Verteidigungsminister sowie Vizepräsident der Vereinigten Arabischen Emirate ist, eine einmalige Duldung erteilt (wir berichteten). Generell ist das "Lagern, Feuer machen oder Grillgeräte aufstellen" in einem Naturschutzgebiet verboten. Dies teilte jetzt die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Viersen mit.

Wer unerlaubt in einem Naturschutzgebiet picknickt, muss mit einem Ordnungsgeld rechnen. Auch ist das Beschädigen von Pflanzen, Hunde frei laufenzulassen sowie das Reiten, Fahren oder Gehen außerhalb gekennzeichneter Wege verboten. Weiter heißt es im Landschaftsplan "Willicher Lehmplatte", dass Verkaufsstände, Zelte oder Wohnwagen nicht aufgestellt werden dürften. Auch ist es nicht erlaubt, in den Gewässern zu baden, Wildtiere zu füttern oder Modellboote zu Wasser zu lassen.

(cboe)
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