Nettetal Lkw-Fahrer muss Führerschein abgeben

Nettetal · Ein Lkw-Fahrer rammte vor bereits eineinhalb Jahren auf dem ehemaligen Real-Parkplatz eine Laterne und fuhr dann davon. Nun steht fest: Er muss 1800 Euro zahlen und seinen Führerschein für ein halbes Jahr abgeben. Der Angeklagte hatte den Schaden am Lastwagen zunächst mit einem Wildunfall erklärt.

Vor dem Krefelder Landgericht wollte sich der Mann gestern gegen den Führerscheinentzug wehren. Die Beweislage sei gar nicht so eindeutig, sagte sein Verteidiger. Dennoch sei es nicht das Ziel, das Urteil komplett anzufechten: "Warum wir hier sitzen ist der Erhalt der Fahrerlaubnis."

Im Oktober 2014 hatte der Berufskraftfahrer bei der Polizei einen Wildunfall gemeldet, der sich am frühen Morgen einige hundert Meter von dem Parkplatz entfernt ereignet haben sollte. Zwar lagen dort einige Scherben, das Bild eines Wildunfalls wollte sich aber nicht so recht daraus ergeben.

Kurz darauf meldete sich dann auch noch ein Anrufer aus dem Kaufhaus und erstattete Anzeige, weil eine Laterne umgefahren worden sei. Direkte Zeugen gab es nicht, für das Amtsgericht Nettetal war aber bereits in erster Instanz ersichtlich, dass der Wildunfall nur fingiert war, um die Unfallflucht zu vertuschen. Auch der Vorsitzende der Berufungskammer sagte gestern: "Die Aktenlage lässt keinen Zweifel an der Täterschaft."

Es seien inzwischen 20 Monate vergangen, versuchte der Verteidiger des 37-Jährigen zu vermitteln. Möglicherweise könne man nach so langer Zeit milde urteilten. Sein Mandant lege als Berufskraftfahrer 120.000 Kilometer im Jahr zurück. Ansonsten gebe es keine Einträge im Verkehrsregister. Außerdem müsse der Mann vier Kinder versorgen und sei auf das Gehalt angewiesen. Ein Schreiben des Arbeitgebers bestätigte noch, dass man den Familienvater ohne Führerschein nicht weiter beschäftigen könne. Der Richter sah indes keine Besonderheiten, die vom Normalfall der Unfallflucht abweichen. Sechs Monate Führerscheinentzug seien das gesetzliche Mindestmaß. "Das ist der Tarif hier", fasste der Richter zusammen.

Der Angeklagte nahm dann nach kurzer Beratung seine Berufung zurück. Bei dem Unfall selbst war ein Schaden von rund 6000 Euro entstanden.

(bil)
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