Nettetal Kindergericht verurteilt "et Fränzken"

Nettetal · Erstmals verhandelten Kinder in der traditionsreichen Sitzung am Nelkensamstag über das Schicksal von Franz Nixnutz

 Das Hohe Gericht tagt unter freiem Himmel vor zahlreichen Zuschauern. Ganz rechts steht der kahlköpfige Delinquent, "et Fränzken", unter scharfer Bewachung. Das Auge des Gesetzes ist eben überall - selbst in Lötsch.

Das Hohe Gericht tagt unter freiem Himmel vor zahlreichen Zuschauern. Ganz rechts steht der kahlköpfige Delinquent, "et Fränzken", unter scharfer Bewachung. Das Auge des Gesetzes ist eben überall - selbst in Lötsch.

Foto: Busch

Wer immer für das Wetter verantwortlich ist - er (oder sie) muss kahlköpfig und der Gesellschaft "de molveren Dei" sehr zugetan sein. Es ist nicht anders zu erklären, dass beim Lötscher Nelkensamstagszug die Sonne genau in den Augenblicken Löcher in die Wolkendecke bohrte, als es hieß: "Die Molveren Dei gegen Franz Nixnutz". Erstmals in der Lötscher Karnevalsgeschichte hat den Fall von "et Fränzken" ein Kindergericht verhandelt.

Was hatte "et Fränzken" überhaupt verbrochen? Staatsanwalt Florian Hansen verlas die Anklagepunkte: Immer, wenn die Lötscher Kinder sich ein bisschen schmutzig gemacht haben, komme "et Fränzken". Und dann schimpft er. Damit könnten die Kinder ja noch zu Recht kommen, aber plötzlich zieht et Fränzken ein Taschentuch aus seiner Tasche, spuckt darauf und zieht es den Kindern durchs Gesicht. Bah, widderlich.

Auch der zweite Punkt der Anklage wog schwer: "et Fränzken" klemmt das Kabel, mit dem sich die Kinder und Jugendliche den Weg ins Internet bahnen, einfach ab. "Wir sind dann hilflos und handlungsunfähig", riefen kleine Zuschauer empört in die Gerichtsstätte hinein. Fränzkens Rechtsanwalt Jasper Hoeren trat zur Verteidigung an: Die Spucke zum Reinigen des Gesichts habe sich seit Jahrhunderten bewährt. Den zweiten Anklagepunkt wischte er ebenso von der Tagesordnung. Die Kinder sollten sich lieber leibhaftig mit Freunden treffen, sie säßen sowieso zu häufig und zu lange vor dem Computer.

Richter Timm Timmers sprach nach kurzer Pause das Urteil: Franz Nixnutz ist schuldig und wird an einer Stange am Sportplatz hoch gezogen, so dass jeder Lötscher sieht, dass am Nelkensamstag "et Fränzken" keinen Schabernack treiben kann. Wenn Karneval vorbei ist, soll er wieder bei Wasser und Brot auf dem Speicher einer guten Lötscherin wohnen. "Obwohl Sie es ja eigentlich nicht verdient haben", schloss er seinen Urteilsspruch. Et Fränzken wurde im wohl eigenwilligsten Karnevalsumzug der ganzen Region per Schubkarre durch die Sektion zum Sportplatz geschoben - und alle Kinder an Straßenrand jubelten. "Der kann uns bis Aschermittwoch nicht mehr ärgern", riefen sie zufrieden.

(ivb)
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