Nettetal Geschäftsmann hinterlässt Mietschulden

Nettetal · Ein Firmeninhaber wollte seine Außenstände durch ein Pfand absichern, doch das ließ er verschwinden

Ein Firmeninhaber (72) hat seinem Vermieter in Nettetal Mietschulden im hohen fünfstelligen Bereich hinterlassen. Als Pfand überließ er ihm sein Betriebseigentum. Das allerdings ließ er in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verschwinden. Der Vermieter ging leer aus. Er blieb auf den Schulden sitzen und erstattete Anzeige.

Das Krefelder Amtsgericht hat den 72-Jährigen gestern wegen Pfandkehr verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen. Der Geschäftsmann hatte seine Schuld vehement abgestritten. Er habe zwar die Mietschulden anerkannt, aber niemals ein Pfand zur Sicherheit angeboten. Das hätte er gar nicht machen können, denn die Maschinen, Werkzeuge und Fahrzeuge des Betriebs seien gar nicht sein Eigentum gewesen.

Drei Zeugen belasteten den 72-Jährigen. Der Vermieter der Halle in Nettetal sagte aus, dass der Angeklagte schon im Oktober 2013 die Halle angemietet habe. Ab Januar des Folgejahres sollte er monatlich 5800 Euro zahlen. Eine Rate habe er im Frühjahr bekommen, dann nichts mehr. Mehrfach habe er ihn um Zahlung der Mietrückstände gebeten und sei immer vertröstet worden. Im Mai 2015 habe es dann ein Treffen zwischen dem Vermieter, seiner Ehefrau, dem gemeinsamen Anwalt und dem Angeklagten gegeben. Der Angeklagte habe von einer schlechten Geschäftslage gesprochen, die sich aber bald bessern werde. Erneut stellte er baldige Zahlungen in Aussicht. Inzwischen war schon eine Summe im höheren fünfstelligen Bereich fällig. Der Angeklagte habe von sich aus angeboten, dem Vermieter seine komplette Ausstattung zu übertragen, auch hochwertige Firmenfahrzeuge, Werkzeug und Gabelstapler. Zu der Übergabe kam es nicht. Das wurde von der Ehefrau des Zeugen und dem Rechtsanwalt bestätigt. Der Anwalt sagte, man habe sich außergerichtlich einigen wollen und deshalb dem Vorschlag des Angeklagten zugestimmt, als er das Pfand anbot. Der Mann habe nie gesagt, dass ihm das alles nicht gehöre. Das habe man erst später vom Insolvenzverwalter erfahren. Der Richter sah die Angaben des Angeklagten als reine Schutzbehauptung. Der Mann könne nicht nachweisen, dass beispielsweise die Firmenfahrzeuge einer niederländischen Firma gehörten. Zum Nachweis hatte das Gericht eine Auflistung des Inventars der niederländischen Firma angefordert. Dort waren die Fahrzeuge nicht verzeichnet. Der Mann habe somit das Vermieterpfandrecht vereitelt.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt.

(bil)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort