Nettetal Als Schöffe am Gericht bewerben

Nettetal · Die Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019. Noch sucht die Stadt Ehrenamtler

Die Stadt Nettetal sucht noch ehrenamtliche Schöffen. Bis zum 15. April können sich Interessierte bewerben. Ihre Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und dauert bis zum 31. Dezember 2023.

Zu besetzen sind die Straf- und die Jugendstrafkammer beim Landgericht Krefeld, das Schöffengericht Krefeld und das Jugendschöffengericht Kempen, teilte Stadtsprecher Jan van der Velden mit. Im Landgerichtsbezirk Krefeld (Brüggen, Nettetal, Grefrath, Kempen, Tönisvorst, Willich und Krefeld) mit rund 430.000 Einwohnern müssten insgesamt 132 Hauptschöffen benannt werden, zehn Prozent davon in Nettetal. "Es geht um 13 Posten, die wir aber doppelt benennen müssen", sagt van der Velden.

Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die seit mindestens einem Jahr in Nettetal wohnen. Sie müssen bei Amtsantritt mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein. Die Vorschlagslisten für die Hauptschöffen im Erwachsenenstrafrecht werden vom Rat der Stadt Nettetal und für die Jugendschöffen vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Nettetal aufgestellt. Die Wahlen erfolgen durch einen Ausschuss beim jeweiligen Gericht.

Gewählte Schöffen müssen laut van der Velden im Schnitt an zwölf Sitzungen teilnehmen; sie würden demnach zweimal im Jahr für jeweils drei bis vier Wochen bei zwei Sitzungen wöchentlich anwesend sein müssen.

Bewerbungen sind schriftlich an die Stadt - Dezernat Recht und Finanzen - unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtsdatum- und Ort, Anschrift und Beruf zu richten. Weitere Informationen erteilt Petra Peuten, Ruf 02153 8983002.

(emy)
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