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Nettetal Ärger über Parker auf schmaler Straße

Nettetal · Ein Anwohner fordert, dass eine Straße in Hinsbeck Parkverbotsschilder erhält. Die Stadt lehnt ab, laut Verordnung dürfe auf engen Straßen ohnehin niemand stehen. Ein Verkehrsrechtler aber sagt: Ohne Schilder auch kein Verbot

 Sobald auf der Straße Auf der Schomm Autos parken, wird es für andere Verkehrsteilnehmer eng. Die Stadt schickt regelmäßig Mitarbeiter des Ordnungsamts vorbei, will aber keine Parkverbotsschilder aufstellen.

Sobald auf der Straße Auf der Schomm Autos parken, wird es für andere Verkehrsteilnehmer eng. Die Stadt schickt regelmäßig Mitarbeiter des Ordnungsamts vorbei, will aber keine Parkverbotsschilder aufstellen.

Foto: Franz-Heinrich Busch

Hans Gorißen wohnt am Ende der Straße Auf der Schomm in Hinsbeck in einer Sackgasse. Dorthin führt der Weg einen Berg hoch, Bäume verdecken die Sicht zu den Nachbarn. Der 77-Jährige mag die Idylle, aber häufig genug ärgert er sich, bevor er überhaupt bis oben gekommen ist. Vor allem morgens und mittags würden Eltern die Straße zum Parken nutzen, um ihre Kinder zur Grund- oder zur Comeniusschule zu bringen und wieder abzuholen, berichtet der Rentner. Nachmittags kämen die Sportler, die in der Turnhalle Kurse besuchten, und würden ebenfalls entlang der Straße ihre Autos abstellen. Das Problem: Sie ist so schmal, dass es mit parkenden Autos eng wird.

So eng, erzählt Gorißen, dass ein Rettungswagen vergangenes Jahr nur mit Mühe bis zu ihm hoch kam. "Erst mussten die Fahrer ihre Autos umparken", sagt er. Ein anderes Mal sei ihm eine Waschmaschine geliefert worden. "Weil der Lkw nicht an den Autos vorbeikam, mussten die Lieferanten die Waschmaschine unten auspacken und den Berg hochtragen." Während die Wagen auf Höhe der Grundschule noch auf der Fahrbahn stehen, sind sie etwas weiter oben im Grünstreifen geparkt. An den Stellen, an denen gerade kein Auto abgestellt ist, sind Reifenspuren im Gras und abgeknickte Äste in den Büschen zu erkennen.

Mehrfach habe Gorißen dem Ordnungsamt Bescheid gesagt, "die Mitarbeiter kamen auch und verteilten Knöllchen, aber die Wirkung hat immer nur für ein paar Tage gereicht", sagt der Anwohner. Inzwischen rufe er gar nicht mehr an. "Bei einem Notfall, wenn ein Rettungswagen oder Feuerwehrauto kommen muss, nützt das ja nichts."

Dem Nettetaler Stadtsprecher Jan van der Velden ist die Situation auf der Straße bekannt. "Es gibt regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt", sagt er. Wie häufig genau, konnte er nicht sagen: "Immer mal wieder." Zudem würden Mitarbeiter entsandt, wenn Anwohner Falschparker melden. Das Aufstellen von Parkverbotsschildern, wie es sich Anwohner Gorißen wünscht, sei nicht geplant. "Laut Straßenverkehrsordnung ist die Straße so schmal, dass dort nicht geparkt werden darf, deswegen ist eine entsprechende Beschilderung nicht notwendig", sagt van der Velden. Wie breit die Straße Auf der Schomm ist, wisse er nicht.

"Das ist ein Unfug", sagt Verkehrsrechtler Jens Dötsch aus Andernach in Rheinland-Pfalz, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht vom Deutschen Anwaltverein. "Ohne Schild darf ich überall parken, wenn ich dadurch den Verkehr nicht behindere, also nicht etwa quer auf der Fahrbahn stehe." Laut Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung, auf den sich der Nettetaler Sprecher nach eigenen Angaben bezieht, ist das Halten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen sowie das Parken auf schmalen Fahrbahnen gegenüber von Grundstücksausfahrten verboten. Doch letztere Regelung hat zumindest der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom März für teilweise unwirksam erklärt. Sie ist in den Augen der Richter zu unklar formuliert. Autofahrer könnten nicht eindeutig erkennen, ob die betreffende Straße als schmal einzustufen und damit das Parken dort verboten ist. "Es gibt auch nirgendwo eine Konkretisierung der Norm", sagt Dötsch, "weder eine wortwörtliche Regelung, wann eine Straße schmal ist, noch kann ich mir das aus der Norm erschließen."

Einer Stadt stehe es grundsätzlich frei, an einer Straße ein Parkverbot einzurichten oder nicht - allerdings gelte es nur dann, wenn es dazu auch entsprechende Schilder gibt, sagt Dötsch. "Ist das nicht der Fall, dürften etwaige Bußgeldbescheide unwirksam sein."

Anwohner Gorißen hofft weiter, dass sich die Situation irgendwann ändert. "In den Sommerferien war Ruhe", sagt er. "Aber seit Schulbeginn ist es hier wieder voll."

(RP)
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