Moers Tankstellenraub: Täter vermindert schuldfähig

Moers · Nach dem bewaffneten Überfall auf die Aral-Tankstelle auf der Krefelder Straße hat das Landgericht den Täter zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Kammer ging von verminderter Schuldfähigkeit aus und ordnete außerdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

"Tut mir Leid, ich brauch' das Geld", entschuldigte sich der 38-Jährige, nachdem er die Angestellte im Mai mit einem Messer bedroht und die Herausgabe großer Scheine gefordert hatte. Mit 420 Euro konnte er entkommen, einige Tage später stellte er sich selber. Erst wenige Wochen zuvor war der Mann aus disziplinarischen Gründen aus einer Entzugsbehandlung entlassen worden. Die Therapie hatte er nach verbüßter Haft fast durchgestanden, als er wieder rückfällig wurde. Im April kam er nach Moers und zog zu einem Mann, den er in der Therapie kennengelernt hatte. Beide konsumierten Drogen. Weil er nicht ordnungsgemäß gemeldet war, konnte er kein Geld beantragen. Dies brauchte er nicht nur für Lebensunterhalt und Betäubungsmittel, sondern auch für wichtige Medikamente.

Schon seit Jahren leidet der 38-Jährige an einer schizophrenen Erkrankung, die er durch Medikamente im Griff hatte. An diesem Morgen habe er aber Stimmen gehört, die ihm befahlen, zur Tankstelle zu gehen. Das Messer hatte er zuvor aus der Wohnung seines Bekannten mitgenommen. Vor der Tankstelle wartete der Mann, bis der letzte Kunde weg war, dann trat er mit dem Messer in der Hand vor die Angestellte.

Man habe sich lange damit auseinandergesetzt, ob der Angeklagte in ein psychiatrisches Krankenhaus oder in eine Entziehungsanstalt müsse, sagte der Richter. Ein Sachverständiger hatte die Einweisung in die Psychiatrie befürwortet. Die Kammer entschied allerdings, dass die Tat nicht auf die Psychose zurückzuführen sei, auch wenn er Stimmen hörte. Wenn er weiter seine Medikamente nehme, seien auch keine ähnlichen Taten zu erwarten. Problem sei eher die Drogensucht, erst durch die Notwendigkeit, sich Heroin beschaffen zu müssen, sei es zu dem Überfall gekommen.

Das Gericht ging wegen verminderter Steuerungsfähigkeit von einem minder schweren Fall aus. Im Normalfall wäre von einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren auszugehen.

(bil)
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