Moers Supermärkte bitten Falschparker zur Kasse

Moers · Auf privat bewirtschafteten Parkflächen muss bei Verstößen gegen die Parkregeln meist deutlich mehr bezahlt werden als auf öffentlichen Straßen. Rechtlich ist das meist nicht zu beanstanden.

 Edeka an der Uerdinger Straße hat Hinweisschilder auf die Parkzeiten aufgestellt.

Edeka an der Uerdinger Straße hat Hinweisschilder auf die Parkzeiten aufgestellt.

Foto: Klaus Dieker

Esther Hostermann hatte nur eine Viertelstunde im Rewe-Markt an der Uerdinger Straße eingekauft. Als sie zurückkam, fand sie ein Knöllchen an ihrem Auto, weil sie keine Parkscheibe benutzt hatte. Als sie sah, dass sie 30 Euro bezahlen sollte, "habe ich mich sehr aufgeregt", sagt sie, "das muss man nicht mal zahlen, wenn man auf dem Behindertenparkplatz parkt".

Um Fremdparker loszuwerden, haben mehrere Supermärkte in der Moerser Innenstadt Firmen wie "Park and Control" erlaubt, ihre Parkplätze zu bewirtschaften. Die Firmen überprüfen, ob Parkende die Höchstparkzeit einhalten. Bei Überschreitung gibt es ein Knöllchen. Bei "Park and Control", die die Parkplätze von Edeka und Rewe an der Uerdinger Straße kontrolliert, kostet das 30 Euro. "Fair parken" nimmt 19,90 Euro, wenn jemand auf dem Penny-Parkplatz an der Homberger Straße zu lange parkt.

An sich sei das Vorgehen der Supermärkte und der Parkplatzfirmen rechtlich in Ordnung, erklärt die Verbraucherzentrale Moers. Allerdings müssten die Bedingungen klar und deutlich zu erkennen sein, die Vertragsstrafe dürfe nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Auf den Schildern der "Park and Control" stehen 134 Zeilen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das könne man nicht im Vorbeifahren lesen, erst recht nicht, wenn man in Eile ist, meint Hostermann.

Aber die Schilder seien groß und durchdacht, dem Kunden werde am Eingang deutlich, dass es auf diesem Privatparkplatz Regeln zu beachten gebe und eine Parkscheibe benutzt werden müsse, sagt Gabriele Schön, Juristin vom ADAC Nordrhein. Es sei durchaus in Ordnung, dass für Regelverstöße Vertragsstrafen verhängt würden. Es ließe sich darüber streiten, ob die Höhe angemessen sei.

Beim Penny-Parkplatz steht auf dem Schild kurz und knapp, dass man eine Parkscheibe benutzen muss und sonst eine Vertragsstrafe fällig wird. Daran bemängelt Schön, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) nicht auf den ersten Blick sichtbar ausgehängt sind. Die weißen Hinweisschilder befinden sich nicht bei den Hinweistafeln, sondern mehrere Meter davon entfernt auf der weißen Wand. Die AGBs könnten dann nicht, anders als auf dem Schild angegeben, Teil des Vertrags sein. Der Parkplatzbewirtschafter "Fair parken" ist dagegen der Ansicht, die Tafeln mit den AGBs seien ausreichend.

Die Verbraucherzentrale unterstreicht, dass es noch keine höchstrichterliche Entscheidung gebe und individuelle Urteile gefällt würden, die durchaus unterschiedlich ausfielen. Wer ungerechtfertigt ein Knöllchen bekommen habe, weil er zum Beispiel aus Altersgründen länger zum Einkaufen gebraucht habe, könne sich an den Supermarktbesitzer wenden, rät die Verbraucherzentrale, und das am besten vor dem Bezahlen. Unserer Redaktion ist ein Fall bekannt, bei dem einer Gehbehinderten die Erstattung des Knöllchens verweigert wurde, nachdem sie den Betrag in der ersten Aufregung bezahlt hatte.

In der Regel reagieren Supermärkte Kunden gegenüber kulant. Schließlich wollen sie nur die Fremdparker vergraulen. Esther Hostermann etwa konnte dem Rewe-Chef mit ihrem Kassenbon beweisen, dass sie im Laden einkaufen war und musste das Knöllchen nicht bezahlen.

Die Maximalparkzeit von nur einer Stunde sieht Edeka-Chef Hans-Georg Sorgi nicht als Problem: "Wenn einer unserer Kunden mal länger geparkt hat und ein Knöllchen bekommt, dann kann er sich an uns wenden. Wir stellen dann einen Kulanzantrag." Seine Bilanz nach einem halben Jahr Parkraumbewirtschaftung: "Unsere Kunden sind froh, dass sie jetzt wieder einen Parkplatz finden.."

(RP)
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