Moers Stadt sucht Schöffen

Moers · Noch bis Freitag, 11. Mai, können sich Moerser für das Schöffenamt bewerben. Das teilt die Stadt mit. Die kommende Amtszeit startet am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2023. Schöffen sind als ehrenamtliche Richter mit gleicher Stimme wie Berufsrichter in Hauptverhandlungen am Amtsgericht und am Landgericht tätig. Damit gestalten sie das Ergebnis des Urteils sowie alle anderen Entscheidungen über das Verfahren maßgeblich mit. Bewerben können sich Moerser mit deutscher Staatsbürgerschaft. Sie müssen mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein. Personen, die beruflich im juristischen Bereich oder in vergleichbaren Berufen tätig sind, sind nicht für das Amt zugelassen.

Noch bis Freitag, 11. , können sich Moerser für das Schöffenamt bewerben. Das teilt die Stadt jetzt mit. Die kommende Amtszeit startet am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2023.

Schöffen sind als ehrenamtliche Richter mit gleicher Stimme wie Berufsrichter in Hauptverhandlungen am Amtsgericht und am Landgericht tätig. Damit gestalten sie das Ergebnis des Urteils sowie alle anderen Entscheidungen über das Verfahren maßgeblich mit. Bewerben können sich Moerser mit deutscher Staatsbürgerschaft. Sie müssen mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein. Personen, die beruflich im juristischen Bereich oder in vergleichbaren Berufen tätig sind, sind nicht für das Amt zugelassen. Alle Voraussetzungen sind im Internet unter www.moers.de ("Rathaus und Politik", "Wahlen", "Schöffenwahl 2018") nachzulesen. Zudem gibt es weitere Infos auf der Seite www.schoeffenwahl.de. Die schriftliche Bewerbung muss über den offiziellen Vordruck erfolgen. Er ist auf der Internetseite und bei der Fachgruppe Wahlen der Stadt Moers erhältlich.

Info: Natascha.Gehrken@Moers.de (Telefon 02841 201 654); Jessika.Schulte-Werflinghoff@Moers.de (Telefon 02841 201-659).

(RP)
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