Moers Schaephuysen: Behörden lehnen Tempo 30 ab

Moers · Anwohner hatten zwei neue Zonen vorgeschlagen. Doch dazu sei die Gefahrenlage nicht ernst genug, so der Kreis.

Die Forderung von Anliegern, neue Tempo-30-Zonen im Ortskern von Schaephuysen einzurichten, wird sich fürs erste nicht erfüllen. In der Vorlage für die Sitzung des Hauptausschusses am 14. November teilt die Verwaltung mit, dass sowohl der Kreis Kleve als auch der Landesbetrieb Straßen NRW für eine Drosselung der Tempovorschriften keinen Anlass sehen

Zwei Anwohner hatten den Antrag gestellt, auf den Landstraßen 140 und 478 Tempo-30-Zonen einzurichten, die Politik hatte im Juli darüber beraten. Eine der Zonen sollte im Bereich der Tönisberger Straße beginnen, über die Hauptstraße weiter zur Rheurdter Straße führen und bis zur Abzweigung der Straße Sandbruch gelten. Die zweite Zone sollte auf der Hauptstraße eingeführt werden, beginnend am Ortseingang bis einschließlich zur Bushaltestelle Schaephuysener Kirche. Dabei geht es nicht nur um die Verkehrssicherheit, sondern auch um den Schutz vor Lärm. "Immer größer dimensionierte landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge lärmen mittlerweile auch mit Tempo 50 durch unser Ökodorf", heißt es in dem Antrag, dem sieben Seiten mit Unterschriften von Unterstützern hinzugefügt worden waren.

Die überregionalen Behörden sehen keinen Grund, diesem Antrag stattzugeben. In einem Schreiben an die Gemeinde Rheurdt erläutert die Kreisverwaltung, dass auf Landstraßen wie der L 140 oder der L 478 im Prinzip keine Tempo-30-Zonen eingerichtet werden können, denn es seien Hauptverkehrsstraßen. Möglich sei dies nur, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliege, die "das allgemeine Risiko der Sicherheit und Ordnung erheblich übersteigt". Die schon bestehende Tempo-30-Zone auf der Hauptstraße sei demnach angeordnet worden, weil Schulkinder durch den Verkehr gefährdet seien. Fazit der Behörden: "Auf den übrigen Streckenabschnitten der Tönisberger Straße und der Hauptstraße sowie auf der Rheurdter Straße ist eine besondere Gefahrenlage, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfordern würde, nicht erkennbar."

(s-g)
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