Rheurdt Parkprobleme in Rheurdt: Garagen sind oft zweckentfremdet

Rheurdt · Der Mangel an Stellplätzen im Wohngebiet "An Deckers" bleibt ein politisches Thema. Für die Gemeinde sind auch manche Anwohner mitverantwortlich.

 Bürger beklagen Parkplatzprobleme an der Straße An Deckers. Über mögliche Lösungen wurde jüngst im Rat diskutiert.

Bürger beklagen Parkplatzprobleme an der Straße An Deckers. Über mögliche Lösungen wurde jüngst im Rat diskutiert.

Foto: woi

Die Parksituation im Wohngebiet "An Deckers" bleibt angespannt (unsere Zeitung berichtete). Bei der jüngsten Ratssitzung wollten zwei Bürger wissen, warum es nicht möglich sei, in dem vorhandenen Wendehammer einige Stellplätze zu markieren, wie es von den Grünen vorgeschlagen worden war. Die Stellplätze könnten doch während des Abfuhrtages aufgehoben sein, damit die Fahrzeuge des Entsorgers im Wendehammer drehen könnten. Bürgermeister Klaus Kleinenkuhnen sagte, die Gemeindeverwaltung habe mit dem Entsorger gesprochen. Es gebe nicht "den Abfuhrtag", sondern Abfuhrtage für verschiedene Abfallarten. Diese würden nicht festliegen und könnten sich leicht verschieben, zum Beispiel bei Feiertagen. Deswegen habe das Entsorgungsunternehmen Stellplätze im Wendehammer abgelehnt.

Auf den Einwand der Bürger, die Fahrzeuge des Entsorgungsunternehmens hätten vorne und hinten eine lenkbare Achse, um sich auf sehr engem Raum mit etwas Zurücksetzen drehen zu können, entgegnete der Bürgermeister, diese Fahrzeuge dürften aus Sicherheitsgründen normalerweise nicht rückwärts fahren. Dies geschehe aber, berichteten die beiden Bürger. Die Gemeinde wolle diesem Verhalten aber keinen Vorschub leisten, entgegnete Klaus Kleinenkuhnen auf diesen Einwand.

Der Bürgermeister deutete eine andere Vorgehensweise an, um die Anzahl der Stellplätze zu erhöhen. "Bei den Begehungen haben wir gesehen, das es Garagen gibt, die nicht als Garagen genutzt werden", sagte er. "Garagen sind baurechtlich genehmigt. Für sie gilt eine Sondernutzung."

Laut Gesetz dienen Garagen "vorrangig der Unterbringung eines Kraftfahrzeuges sowie seines Zubehörs" mit dem Ziel, den öffentlichen Straßenraum zu entlasten. Geschätzt stehen deutschlandweit aber nur in der Hälfte der Garagen Autos. Die andere Hälfte wird als Werkstatt oder als Raum für Fahrräder, Motorräder, Gartengeräte, Sportausrüstung, Kaminholz, Gerümpel und Abfalltonnen genutzt. Ob die Zweckentfremdung im Wohngebiet "An Deckers" so hoch liegt wie deutschlandweit geschätzt, ist nicht bekannt.

Weil die meisten Garagenbesitzer sie für legal halten, obwohl ein Bußgeld von bis zu 500 Euro möglich ist, ist bislang keine Stadt oder Gemeinde flächendeckend gegen Garagenvergehen vorgegangen. Ob Rheurdt den Anfang macht und kontrolliert, ist deswegen fraglich.

(RP)
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