Kreis Wesel Osterfeuer: Diese Regeln müssen eingehalten werden

Kreis Wesel · Feuer müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Noch rund sechs Wochen sind es bis zum Osterfest - traditionell werden dann wieder unzählige Osterfeuer angezündet werden. Wichtig für alle, die ein Osterfeuer planen: Sie sind als Brauchtumsfeuer bei den Ordnungsämtern anzumelden. Dabei müssen Regeln eingehalten werden: So müssen beispielsweise Mindestabstände zu Gebäuden (100 Meter) und zu Straßen oder Bahnlinien (50 Meter) eingehalten werden. Das Feuer sollte maximal sechs Meter Durchmesser haben und 3,50 Meter hoch sein. Zudem sollte ein rund 15 Meter breiter Ring um die Feuerstelle freigehalten werden.

Der öffentliche Charakter eines Osterfeuers ist wesentlicher Bestandteil des Brauchtums, weshalb nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden darf. Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und grundsätzlich nicht der preiswerten Müllentsorgung, was deshalb auch strafbar ist. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle wie beschichtetes und behandeltes Holz (hierunter fallen auch Paletten, Schalbretter, Altreifen und ähnliches). Grundsätzlich können zum Beispiel unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Die Feuerstellen sollten vor dem Anzünden umgesetzt werden, um eventuell darin befindliche Tiere vor dem Verbrennen zu schützen.

Damit es nicht zu unnötigen Feuerwehreinsätzen kommt, teilen die Ordnungsämter der Kreisleitstelle mit, wo wann und von wem Osterfeuer gemacht werden. Weitere Informationen erteilen die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden.

(RP)
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