Entscheidung verzögert sich Moerser Zockerbuden bleiben vorerst geöffnet

Moers · Umsetzung des neuen Spielhallen-Gesetzes dauert, weil die Stadt mit der Prüfung der Betriebsanträge nicht nachkommt.

Entscheidung verzögert sich: Moerser Zockerbuden bleiben vorerst geöffnet
Foto: Endermann Andreas

Eigentlich müssten die meisten der bisher 27 Spielhallen in Moers seit Dezember geschlossen sein. Eigentlich - denn die Betreiber der Zockerbuden haben die Stadt mit soviel Arbeit eingedeckt, dass sie wahrscheinlich erst Mitte des Jahres entscheiden kann, welche Spielhallen nach den Bestimmungen des neuen Glücksspielstaatsvertrags tatsächlich dichtmachen müssen.

Spielhallen-Besitzer, die ihr Geschäft weiter betreiben wollen, müssen dies bei der Stadt beantragen. Für 26 Spielhallen-Standorte liegen solche Anträge vor. Deren Prüfung durch Mitarbeiter des Fachbereichs Ordnung im Rathaus braucht viel mehr Zeit als ursprünglich gedacht. Grund: Die Anträge seien mitunter sehr detailliert und sehr umfangreich, sagte Stadtsprecher Klaus Janczyk. "Der dickste hat 428 Seiten." Er vermutet, dass Betreiber sich von Anwälten berieten ließen. "Das ist ein rechtlich kompliziertes Geschäft."

Der neue, seit Dezember geltende Glücksspielstaatsvertrag dient dem Jugendschutz und der Bekämpfung der Spielsucht. Die Bestimmungen sehen unter anderem einen Mindestabstand von 350 Meter zwischen zwei Spielhalle-Standorten vor. Zudem müssen Spielhallen mindestens 350 Meter (Luftlinie) von Schulen, Jugendtreffs und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche einhalten. Eine Spielhalle darf maximal zwölf Spielautomaten haben. Das war auch bisher der Fall, aber Betreiber umgingen die Vorschrift, in dem sie beispielsweise aus einem Raum durch eine Trennwand zwei machten und dann zwei Konzessionen beantragten. So etwas sei künftig nicht mehr möglich, sagte Janczyk.

Nach der "reinen Lehre", wie sie im Gesetz steht, müssten eigentlich zwei Drittel der Moerser Spielhallen geschlossen werden, sagte Janczyk. Eigentlich - denn wie viele tatsächlich keine Konzession mehr erhalten, scheint offen zu sein. Ein Erlass der Landesregierung zu diesem Thema vom Ende vergangenen Jahres sei "weicher gestaltet als die harte Rechtslage", sagte Janczyk.

So seien nun auch Härtefallregelungen vorgesehen. Und wie wird entschieden, wenn zum Beispiel zwei Spielhallen (wie an der Homberger Straße) in unmittelbarer Nachbarschaft liegen? Welche der beiden muss dann schließen?

In Niedersachsen, wo ebenfalls neue Abstandsregelungen erlassen wurden, hatten Kommunen im vergangenen Jahr zunächst auf ein Losverfahren zurückgegriffen. Nach Klagen von Spielhallen-Betreibern erklärten Richter das Losverfahren für rechtswidrig.

Die Stadt Moers möchte die Auswahl der Spielhallen keinesfalls dem Zufall überlassen. Janczyk: "Wir werden die Anträge genau abwägen. Unser Ziel ist es, nach sachlichen Gründen zu entscheiden." Was nicht ausschließe, dass es dennoch zu Klagen kommt.

Offen ist auch, wie viel Geld der Stadt durch die eventuelle Schließung von Spielhallen verloren geht. Von den Spieleinsätzen kassiert die Stadt Steuern; 1,63 Millionen Euro flossen 2016 auf diese Weise in die Stadtkasse. Mit dem Geld unterstützt die Stadt die Seniorenbegegnungsstätten. Janczyk glaubt, dass die Schließung von Spielhallen nicht zwangsläufig zu Steuerausfällen führt, denn weniger Spielhallen bedeuteten nicht automatisch weniger Zocker.

"Vielleicht stehen die Leute dann an den verbliebenen Spielhallen Schlange."

(RP)
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