Moers Milderes Urteil für reuigen Drogendealer

Moers · In zweiter Instanz kommt ein Student mit Bewährung davon. Die Staatsanwaltschaft legt Revision ein.

Das Landgericht hat einem Drogendealer in zweiter Instanz eine Chance auf Bewährung eingeräumt. Freuen kann sich der 26-Jährige über die milde Entscheidung noch nicht: Die Staatsanwaltschaft hat Revision angekündigt.

Es ging um knapp zweieinhalb Kilogramm Marihuana, die der Moerser im vergangenen Jahr besessen und zum Teil weiterverkauft hatte. Dass der Student damit nicht nur seinen Eigenkonsum finanzierte, war aufgrund des Kaufpreises von weit über 10 000 Euro klar. In erster Instanz war er zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die nicht mehr zur Bewährung verhängt werden können. Vor der Berufungskammer sprachen die Gesamtumstände allerdings für den jungen Mann. Der hatte beteuert, sich inzwischen von Drogen und Freundeskreis entfernt zu haben und sich nur noch auf seine Familie und die Karriere zu konzentrieren. Das untermauerte sein jetziger Vorgesetzter, der gleich zur Verhandlung mitgekommen war. "Er ist ein guter Junge, ist fleißig und eloquent", deshalb wolle er ihn auch weiter als Mitarbeiter behalten und ihm Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Das hänge allerdings von dem Urteil ab. "Wenn er im Gefängnis ist, kann ich ihn nicht in den Außendienst schicken", argumentierte er. Außerdem räumte der Angeklagte, anders als in erster Instanz, seine Schuld voll ein. Das Gericht änderte das erstinstanzliche Urteil ab und reduzierte die Strafe auf zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. Außerdem muss der Moerser 10 000 Euro zahlen. Die Staatsanwältin hält eine Bewährung insbesondere aufgrund der Menge für nicht mehr angemessen.

(bl)
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