Moers Mikrozensus: 500 Haushalte in Moers werden befragt

Moers · Rund 76.000 Haushalte in NRW befragt der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt jedes Jahr. In Moers sollen in diesem Jahr rund 500 Haushalte in 62 Auswahlbezirken interviewt werden. Zu einem Auswahlbezirk gehören durchschnittlich acht Haushalte. NRW-weit setzt IT.NRW 350 Interviewer für die Befragungen ein. Die Interviewer kündigen ihren Besuch zuvor schriftlich an und legitimieren sich durch einen Ausweis. Um Datenschutz und statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, sind sie zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Abgefragt werden zum Beispiel persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch und Erwerbstätigkeit. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht eine Auskunftspflicht.

Bei der Beantwortung der Fragen auf freiwilliger Basis hoffen die Statistiker auf hohe Beteiligung. Die Ergebnisse sind Basis für politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung sei das persönliche Interview, sagt IT.NRW. Die sorgfältig ausgewählten und intensiv geschulten Interviewer seien mit Laptops ausgestattet, um den Aufwand für die Befragten möglichst gering zu halten. Die Haushalte haben aber auch die Möglichkeit, selbst einen Fragebogen auszufüllen und diesen per Post an den Landesbetrieb zu senden.

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge beziehungsweise Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen "ausgelosten" Gebäuden wohnen, werden vier Jahre lang befragt. In jedem Jahr wird zur Entlastung der Befragten ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.

In den Gemeinden wird nicht flächendeckend gefragt, sondern lediglich in den mehr als 10.000 Auswahlbezirken, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt werden. Haushalte, die in den "ausgelosten" Gebäuden beziehungsweise Straßen leben, werden vorab schriftlich informiert.

(RP)
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