Moers Kreis erteilt Heilpraktiker vorläufiges Berufsverbot

Moers · Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Mann, der Krebspatienten falsch behandelt haben soll.

 In diesem Haus in Brüggen-Bracht hatte der Moerser seine Praxis.

In diesem Haus in Brüggen-Bracht hatte der Moerser seine Praxis.

Foto: gju (archiv)

Ein Heilpraktiker aus Moers darf seinen Beruf im Kreis Wesel vorläufig nicht ausüben. Der Kreis hat dem Mann auf Weisung der Bezirksregierung verboten, seinen Beruf auszuüben, solange die Justiz gegen ihn ermittelt. Der Mann, um den es geht, soll in seiner Praxis in Brüggen-Bracht schwer kranke Krebspatienten mit dem experimentellen Wirkstoff 3-Bromopyruvat behandelt haben. Mehrere Patienten sollen im Laufe der Behandlung gestorben. Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt bereits seit mehr als einem Jahr.

Bereits kurz nach dem Bekanntwerden des Falls hatte der Kreis Viersen dem Mann untersagt, weiter seiner Tätigkeit nachzugehen. Gegen dieses Verbot hatte der Heilpraktiker aber erfolgreich geklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Rechtsgrundlage für das Verbot als mangelhaft erachtet. Der Kreis Wesel sah zunächst keinen Anlass, ein Berufsverbot für seinen Bereich zu erlassen. "Eine Behandlung in seinen Räumlichkeiten im Kreis Wesel erfolgt nicht. Der Heilpraktiker betreut zwei Personen außerhalb des Kreises Wesel. Anhaltspunkte für den Einsatz von 3-Bromopyruvat wurden nicht festgestellt", teilte der Kreis noch im vergangenen August mit. Wenig später wies die Bezirksregierung den Kreis zu entsprechenden Schritten an. Auch gegen das vorläufige Berufsverbot des Kreises Wesel hat der Heilpraktiker geklagt. Bis über die Klage entschieden wird, gelte das Verbot, teilte der Kreis gestern auf Anfrage mit.

Die Bezirksregierung habe den Kreis Wesel gebeten, "aus Gründen des Patientenschutzes alle juristischen Möglichkeiten mit dem Ziel auszuschöpfen, die Herrn R. erteilte Berufserlaubnis zu widerrufen", hieß es gestern im Kreisausschuss für Soziales, Gesundheit und verbraucherschutz.

(pogo)
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