Moers Fußgänger tödlich verletzt: Gericht verhängt Geldstrafe

Moers · In dem Fall um einen tödlich verunglückten Passanten auf der Düsseldorfer Straße in Moers bleibt es bei einer Verwarnung und einer Geldstrafe unter Vorbehalt gegen den angeklagten Fahrer eines Pkw, der das Opfer angefahren hatte.

Der 24-Jährige war vor rund einem Jahr zu schnell gefahren und hatte einen Passanten erst gesehen, als der schon vor dem Auto stand. Der 48-Jährige hatte Schmerzmittel, Drogen und Alkohol im Blut und war nach Zeugenaussagen immer wieder auf die Fahrbahn gelaufen, um Autos anzuhalten.

Zuvor hatte der Mann den Angeklagten sogar in Höhe der Mattheck schon angesprochen, ob dieser ihn mitnehmen könne. Später stand er dann plötzlich vor dem fahrenden Wagen des jungen Mannes.

Den Fußgänger hätte er rechtzeitig erkennen müssen, hatte ein Sachverständiger gefolgert. Dass es vor dem Aufprall des Opfers auf der Motorhaube keine Bremsspuren gab, zeigte, dass der Fahrer nicht aufmerksam genug war. Ansonsten hätte er ihn rechtzeitig genug erkennen müssen, um eher abzubremsen.

Außerdem war der 24-Jährige statt der erlaubten 50 etwa 68 Stundenkilometer gefahren und reagierte erst, als die Beifahrerin schrie. Sein Verteidiger hatte dennoch in erster Instanz einen Freispruch beantragt, weil der andere seinen Tod selber verursacht habe.

Das sah das Amtsgericht in erster Instanz anders. Aufgrund des geringen Verschuldens wurde die Geldstrafe von 2700 Euro allerdings nur unter Vorbehalt verhängt. Das bedeutet, dass der Fahrer nur zahlen muss, wenn er erneut auffällt.

Vor der Berufungskammer nahm der Angeklagte selber seinen Einspruch zurück und akzeptierte damit die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

(bil)
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