Moers Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit dürfen bleiben

Moers · Eine Neufassung des Integrationsgesetzes erleichtert es Flüchtlingen, eine Ausbildung und Berufstätigkeit aufzunehmen. Der Duisburger Rechtsanwalt John Spiekermann berichtete über die im August in Kraft getretene Gesetzesänderung bei der fünften Moerser Flüchtlingskonferenz.

Die Neuregelung gilt auch für Flüchtlinge, die eigentlich keine "Bleibeperspektive" in Deutschland haben, weil sie aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen. Der Bunte Tisch, Koordinator der Flüchtlingsarbeit in der Stadt, hatte dazu ins evangelische Gemeindehaus Asberg eingeladen.

Wie Spiekermann ausführte, können Flüchtlinge, die eine Ausbildung angetreten haben, für deren Dauer in Deutschland bleiben. Wer dann innerhalb von sechs Monaten eine Arbeitsstelle findet, wird nach Antritt der Arbeit weitere zwei Jahre geduldet. Spiekermann sah darin eine "vernünftige aufenthaltsrechtliche Perspektive". Von der Regelung seien Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten ausgeschlossen, die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben, der bereits abgelehnt wurde.

Das neue Gesetz bringt eine weitere Hürde für die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen zu Fall: Es setzt die Vorrangprüfung in vielen Arbeitsamtsbezirken, darunter Wesel, für drei Jahre außer Kraft. Dabei wurde ermittelt, ob eine Stelle, für die sich ein Flüchtling interessierte, durch einen bevorrechtigten Arbeitslosen (einen Deutschen oder Ausländer mit unbeschränkter Arbeitserlaubnis) besetzt werden konnte.

Wie Spiekermann, Fachanwalt für Ausländerrecht, weiter berichtete, sollen Flüchtlinge nach dem neuen Gesetz währen des Asylverfahrens einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen. Der Anwalt sprach von "80-Cent-Jobs", etwa in der Essensausgabe oder Grünpflege. Wer sich weigere, eine solche Tätigkeit anzunehmen, müsse mit Sanktionen rechnen - der Kürzung der ihm laut Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Mittel. Seiner Meinung nach sei dies verfassungswidrig, sagte Spiekermann.

Auch eine weitere Neuerung, die Wohnsitzauflage, sei umstritten. So müssen Flüchtlinge in dem Bundesland wohnen, das für ihr Asylverfahren zuständig sei. Flüchtlingen könne ein Wohnsitz zugewiesen werden. Es gebe Juristen, die dies für rechtswidrig hielten, sagte Spiekermann. Er rechne mit vielen Klagen gegen die Regelung.

(pogo)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort