Rheurdt Dauer-Siedler droht die Räumung

Rheurdt · Der Kreis Kleve macht Druck auf Bürger, die auf Campingplätzen oder in Wochenendhäusern ihren Hauptwohnsitz aufgeschlagen haben. Es drohen behördliche Verfahren. Auch in Rheurdt wären viele Menschen davon betroffen.

 Eine Straße in der Wochenendhaussiedlung an der Meenenkuhle auf dem Gebiet der Gemeinde Rheurdt. Was einst als Häuschen fürs Wochenende gedacht war, ist für viele Menschen inzwischen der einzige Wohnsitz. Baurechtlich ist das ungesetzlich. Darauf werden die Bewohner nun aufmerksam gemacht.

Eine Straße in der Wochenendhaussiedlung an der Meenenkuhle auf dem Gebiet der Gemeinde Rheurdt. Was einst als Häuschen fürs Wochenende gedacht war, ist für viele Menschen inzwischen der einzige Wohnsitz. Baurechtlich ist das ungesetzlich. Darauf werden die Bewohner nun aufmerksam gemacht.

Foto: Gemeinde

An vielen Stellen im Kreis Kleve sind in den vergangenen Jahrzehnten Wochenendsiedlungen entstanden. Ein großer Teil der Häuser sind für die Bewohner längst der Lebensmittelpunkt, oft der einzige Wohnsitz. Auf diese Menschen kommen nun ernsthafte Probleme zu. Die rechtlich zweifelhafte Lage dieser Gebäude, die seit Jahrzehnten toleriert wurden, könnte zu einem Bumerang für die Bewohner werden.

Denn die Bezirksregierung hat dieses Thema nun verstärkt auf die Agenda gesetzt. "Ich fürchte, viele Betroffene haben das noch nicht begriffen", meint Klaus Kleinenkuhnen, Bürgermeister von Rheurdt. Im "Ökodorf" gibt es eine Reihe von Siedlungen mit Wochenendhäusern: an den Kaplankuhlen, am Landwehrbach, im Heiligen Bruch, an der Meenenkuhle.

Der Kreis Kleve hat den Verwaltungen in seinem Gebiet inzwischen ein Merkblatt zukommen lassen, das die wesentlichen Fragen der Betroffenen beantwortet. Darin heißt es sehr deutlich, dass sowohl auf Campingplätzen wie auch in Wochenendhausgebieten ein dauerhaftes Wohnen in Form eines Hauptwohnsitzes baurechtlich "nicht zulässig" sei. Und weiter heißt es dort: "Falls Sie trotz der Ihnen durch dieses Hinweisblatt vermittelten Kenntnis auf einem Camping-, Zelt-, Wochenendplatz oder in einem Wochenendhausgebiet dauerhaft wohnen bzw. sich mit Ihrem ersten oder alleinigen Wohnsitz anmelden, wird ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen Sie eingeleitet, welches auf die Beendigung des dauerhaften Wohnens hinwirkt."

Wie ernst die Lage für die Bewohner werden könnte, hat sich jüngst in Kalkar gezeigt. Dort gibt es die Wochenendsiedlung Oybaum im Ortsteil Appeldorn. Einer der Bewohner, dem ein Windrad in der Nachbarschaft nicht passte, beschwerte sich darüber bei der Landesregierung. Dort warf man einen Blick auf den Bebauungsplan und stellte fest, dass dauerhaftes Wohnen dort nicht erlaubt ist. "Ein klassisches Eigentor", kommentiert Kleinenkuhnen. Sogar von einer Zwangsräumung des Gebietes war schon die Rede. "Der Kreis Kleve ist als Bauaufsichtsbehörde aufgerufen, diese Bestimmungen durchzuführen", sagt der Bürgermeister. Was bedeutet, dass auch in Rheurdt die Gemeinde den Bewohnern Unannehmlichkeiten bereiten muss, auch wenn sich um diese Aufgabe kaum jemand reißt.

Aber droht den Bürgern, die dort seit Menschengedenken wohnen, nun tatsächlich der Verlust ihres Daches über dem Kopf? "Es wurde über eine Stichtag-Regelung gesprochen, aber die wird es nicht geben", sagt Kleinenkuhnen. Was in dem Merkblatt angekündigt wird, ist eine sogenannte Nutzungsuntersagung für die Häuser. Dann könnten die Gebäude unter Umständen noch weiter bewohnt werden, doch einen Verkauf würde das sehr erschweren.

"Das Problem sind die Bebauungspläne. Sie erlauben schlicht und einfach kein dauerhaftes Wohnen in diesen Bereichen", erläutert der Bürgermeister. In diesem Punkt seien Baurecht und Melderecht leider nicht ganz kompatibel.

Dass nun die Behörden nach langen Jahren nun eine härtere Linie fahren, sei noch ein Erbe der rot-grünen Landesregierung, so Kleinenkuhnen. Die fühlte sich dem Naturschutz stark verpflichtet und stellte fest, dass auf vielen Flächen, die eigentlich als Außenbereich gelten, seit Jahrzehnten munter gebaut worden war. Und zwar nicht nur Holzhütten, sondern "regelrechte Einfamilienhäuser", wie Klaus Kleinenkuhnen aus eigener Anschauung weiß.

Bürger, die Fragen zu den Bestimmungen haben, können sich beim Kreis Kleve bei Frau Wetschko, Telefonnummer 02821 85410 melden.

(s-g)
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