Moers Bezirksregierung hätte das letzte Wort

Moers · Gebietsänderungen zwischen Kommunen sind vom Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen durchaus vorgesehen, kommen in der Praxis aber nur selten vor. So vereinbarten etwa die Städte Monheim und Langenfeld 2007 einen Gebietsänderungsvertrag, um ihre gemeinsamen Grenzen nach dem Verlauf der Autobahn 59 auszurichten, die bis dahin willkürlich kleine Zipfel vom Rest der jeweiligen Kommune abgetrennt hatte. Das Verfahren wird im Paragraph 19 der Gemeindeordnung NRW beschrieben. In jedem Fall einer Grenzänderung ist eine Aufsichtsbehörde einzuschalten. Wörtlich heißt es: "Vor jeder Gebietsänderung ist der Wille der betroffenen Bevölkerung in der Weise festzustellen, dass den Räten der beteiligten Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Außerdem sind die Gemeindeverbände zu hören, deren Grenzen durch die Gebietsänderung berührt werden." Eine direkte Befragung der betroffenen Bürger ist demnach nicht vorgesehen.

In Fällen von geringer Bedeutung kann die Änderung von Gemeindegrenzen durch die Bezirksregierung ausgesprochen werden. Wenn die Grenzen von Regierungsbezirken berührt werden, ist das für Inneres zuständige Ministerium zuständig. Geringe Bedeutung hat eine Grenzänderung, wenn sie nicht mehr als zehn Prozent des Gemeindegebiets der abgebenden Gemeinde und nicht mehr als insgesamt 200 Einwohner erfasst. Damit könnte der von der Rheinhauser SPD ins Spiel gebrachte Gebiet noch von "geringer Bedeutung" sein. Wäre dem nicht so, bedürfte es eines Gesetzes.

(RP)
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