Kamp-Lintfort Bergschaden: Die Garage sackt ab

Kamp-Lintfort · Gerhard Bongardt will eine Abrisskante, die seiner Meinung nach Bergschäden verursacht, in eine amtliche bergmännische Karte eingetragen wissen. Er sieht den Markscheider und die Bezirksregierung in der Pflicht.

 Gerhard Bongardt musste in sein Garagentor eine Leiste einbauen, damit es schließt. Seit Jahren kämpft er dafür, dass Erdstufen, die Bergschäden verursachen in die amtliche bergmännische Karte eingetragen werden.

Gerhard Bongardt musste in sein Garagentor eine Leiste einbauen, damit es schließt. Seit Jahren kämpft er dafür, dass Erdstufen, die Bergschäden verursachen in die amtliche bergmännische Karte eingetragen werden.

Foto: huk

"Die gesamte Garage ist abgegangen. Wir haben einen Höhenversatz von 21 Zentimetern." Gerhard Bongardt zeigt auf das Tor einer Garage, die gegenüber seinem Anwesen am Baerlagsweg an der Leucht liegt. Im Garagentor ist eine schräge Leiste eingebaut, damit es schießt. Die Mauer der Garage hat an einigen Stellen Risse, bei den sich die Backsteine bis zu sechs Zentimetern voneinander entfernt haben. "Der Bergbau sagt, das sei nicht durch eine Erdstufe verursacht", berichtet Gerhard Bongardt.

"Denn im Tagesriss ist diese Erdstufe nicht eingetragen." Seit Jahren kämpft der 49-Jährige dafür, dass Erdstufen, die Bergschäden verursachen, in diesen Tagesriss, die amtliche bergmännische Karte eingetragen werden. Dabei gilt er landesweit als Streiter unter den Bergbaugegner, weil er sich mit dem RAG-Konzern und der Bezirksregierung Arnsberg anlegt. "Man muss viel Geld haben, um zu seinem Recht zu kommen", sagt er.

"Viele haben mich schon gefragt: Willst Du Dein ganzes Geld damit durchbringen?" Dieses Geld hat er, weil er den elterlichen Betrieb abgegeben hat. Dort wird aus ofenfrischen Hamburgerbrötchen für McDonalds, die nicht aufgegangen sind oder auf denen nicht genügend Sesamkörner liegen, Tierfutter hergestellt. Als Rechtsanwalt steht ihm Dr. Michael Terwiesche aus Moers zur Seite. "Der Markscheider muss die Erdstufen in den Tagesriss eintragen", sagt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, dessen Spezialgebiet das Bergschadensrecht ist.

"Die RAG schreckt davor zurück, alle Erdstufen einzutragen. Denn dann dreht sich die Beweislast um. Wenn keine Erdstufe eingetragen ist, muss der Eigentümer beweisen, dass es ein Bergschaden ist. Ist eine Erdstufe eingetragen, muss der Bergbau beweisen, dass es kein Bergschaden ist." Wobei beim Anwesen von Bongardt, die Sache noch komplizierter ist. Denn seine Eltern leisteten 2002 einen Bergschadensverzicht, um gleichzeitig Geld vom Bergbau zu erhalten.

"Es ist unter falschen Voraussetzungen gewesen", erklärt Bongardt. "Das Risswerk ist nicht eingetragen gewesen und war damit nicht vollständig." Auch jetzt seien die Erdstufen noch nicht in der amtlichen Karte eingetragen, die sich durch den Abbau von Flöz Girondelle verstärkt haben sollen. Der Abbau begann im Frühjahr 2011 nahe seinem Anwesen und endete Dezember 2012 am Kloster Kamp. Sogar die Bezirksregierung habe ihm mündlich bestätigt, dass sie einzutragen seien, so Gerhard Bongardt.

Doch bislang ende die Erdstufen kurz vor dem Anwesen und fange direkt dahinter wieder an — zumindest auf dem Tagesriss, der amtlichen Karte. Da die Bezirksregierung die Aufsichtsbehörde über den Bergbau ist, sieht er diese in der Pflicht. Doch nichts geschehe. "Sie will keinen Präzendensfall schaffen", meint er. "Landesweit soll es 2000 ähnliche Fälle geben." Christof Beike Bereichsleiter Presse bei RAG Aktiengesellschaft, erklärt dazu: "Herr Bongardt ist für seine Bergschadensfälle schon mehrfach entschädigt worden.

Wegen weiterer eingetretener und noch zu erwartender Bergschäden wurde im Jahr 2001 bei gleichzeitiger Eintragung eines Bergschadensverzichtes geschlossen. Das Anwesen wurde so bewertet, als würde ein Totalschaden vorliegen und der Betrieb an anderer Stelle wieder aufgebaut. In den vergangenen Jahren hat er vor Gericht versucht, die Löschung dieses im Grundbuch verankerten Verzichtes einzuklagen, ohne die bereits erfolgte Entschädigung zurückzuzahlen.

Dabei ging es immer auch um angebliche fehlende Eintragungen von Erdstufen ins Risswerk. In beiden Instanzen hat er verloren. Auch Begehungen des Grundstückes mit Gutachtern und der Bezirksregierung brachten keine Erkenntnisse zu fehlenden Eintragungen ins Risswerk. Wir bleiben bei unserer Haltung und lassen."

(got)
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