Moers Anwohner in Utfort verärgert über Raser

Moers · In der Nähe ist ein Kinderspielplatz, trotzdem werde laut eines Anwohners an der Jocken- und der Welfenstraße ständig die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Er fordert, Schnellfahrer stärker zu bestrafen und zu kontrollieren.

 Mit einem eigenen Tempo-30-Schild an ihrem Gartentor wollen Ursula und Dieter Kiwitt an die Vernunft der Autofahrer appellieren.

Mit einem eigenen Tempo-30-Schild an ihrem Gartentor wollen Ursula und Dieter Kiwitt an die Vernunft der Autofahrer appellieren.

Foto: Klaus Dieker

Ein eigenes Tempo-30-Schild ziert seit einigen Monaten die Gartentüre der Eheleute Kiwitt. Sie wohnen im Wohngebiet Utfort in Moers, dort wo sich die "Spielstraße" Welfenstraße und die Jockenstraße kreuzen. "Auf beiden Straßen wird viel zu schnell gefahren", sagt der Anwohner Dieter Kiwitt. Hinzu komme, dass die nur für Anlieger gedachte Zone auch immer mehr von anderen Autofahrern als Abkürzung genutzt werde.

Bei der Jockenstraße handelt es sich um eine Tempo-30-Zone, auf der Spielstraße sind maximal sieben Stundenkilometer erlaubt. Ein Kinderspielplatz liegt an der Jockenstraße: "Die schnellfahrenden Autos sind nicht nur eine Gefahr für die Kinder und Passanten, sie stellen auch eine erhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner da", sagen die Eheleute Kiwitt.

Neu ist das Problem nicht, seit gut zwei Jahren wendet sich das Ehepaar mit seinem Anliegen an die Stadt Moers, die Kommunalpolitik und die Landespolitik in Düsseldorf. Auch die Polizei und das Ordnungsamt seien mittlerweile involviert. Daraufhin hat es mehrere Messungen gegeben. Die letzte größere Geschwindigkeitsmessung gab es Anfang Mai - in Höhe der Jockenstraße Hausnummer zehn. Die Stadt Moers habe in dem betreffenden Bereich keine auffälligen Werte festgestellt, teilt Stadtsprecher Thorsten Schröder mit. Danach haben innerhalb von 24 Stunden 438 Fahrzeuge die Jockenstraße befahren, in der Spitzenstunde 46. Die meisten - 85 Prozent - fuhren nicht schneller als maximal 33 Stundenkilometer. Sowohl das Verkehrsaufkommen als auch das Geschwindigkeitsniveau sind laut Schröder unauffällig. Das schnellste Fahrzeug sei an jenem Tag mit 52 Stundenkilometern unterwegs gewesen - Ausreißer seien bei einer solchen Messung relativ normal, wie Schröder sagt. Verkehrsberuhigende Maßnahmen seien dort bei dem jetzigen Stand nicht notwendig, sagt er. Anders sieht es Dieter Kiwitt: Seiner Meinung nach müssen die Bereiche stärker kontrolliert und Schnellfahrer sanktioniert werden. Als weitere Lösungen sieht er elektronische Tafeln, die den Fahrern ihre Geschwindigkeit anzeigen, "Pöller", Pflanzschalen als Verkehrshindernisse oder etwa ein Zebrastreifen in Höhe des Spielplatzes.

"Nicht zuletzt appellieren wir auch an die ,Verkehrssünder' und deren Vernunft, einfach mal in sich zu gehen, und den Fuß in diesem Bereich auf Dauer vom Gaspedal zu nehmen",sagt Dieter Kiwitt. Nach der Anfrage unserer Redaktion vor gut zwei Wochen hat es eine zweistündige Blitzer-Kontrolle auf der Jockenstraße in Höhe der Skirenstraße gegeben - die liegt einige Meter von der Ecke Welfenstraße entfernt: Bei 45 Fahrzeugen hat es 16 Verstöße gegeben, das ist beinahe ein Drittel.

Sowohl die Stadt als auch die Polizei haben angekündigt, dass sie sich im September die Situation vor Ort ansehen werden und dann Möglichkeiten erörtern, um die Situation zu verbessern. Allerdings scheiden Radarmessungen aus. Zwar kann die Stadt Moers die Geschwindigkeit in dem Abschnitt an der Jockenstraße und Welfenstraße messen - den Bereich aber zum Beispiel nicht durch Blitzanlagen kontrollieren, wie es nun kürzlich auf der Jockenstraße in Höhe der Skirenstraße geschehen ist. Der Grund dafür sind die technischen Möglichkeiten: "Mit unserem Radarmessgerät benötigen wir für gerichtsverwertbare Messungen eine gerade Strecke von mindestens 150 Metern", so Schröder. "Dafür sind auch unsere Lasermessgeräte nicht geeignet", sagte der Sprecher der Polizeibehörde, Timm Wandel. Der zuständige Bezirkspolizist sei aber nahezu täglich in jenem Gebiet unterwegs.

In einem verkehrsberuhigten Bereich sei er berechtigt, die Geschwindigkeit zu schätzen, Autofahrer anzuhalten und die Verstöße zu ahnden.

(ubg)
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