Moers Anwalt rät, Regenwassergebühren zu prüfen

Moers · Anfang des Jahres werden in Moers die Niederschlagswassergebührenbescheide für das Jahr 2018 verschickt. Für manche Liegenschaften könnten sich die Gebühren massiv verteuern. Rechtsanwalt Michael Buser, Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers rät, die Bescheide sorgfältig zu prüfen.

Anfang des Jahres werden in Moers die Niederschlagswassergebührenbescheide für das Jahr 2018 verschickt. Für manche Liegenschaften könnten sich die Gebühren massiv verteuern. Rechtsanwalt Michael Buser, Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers rät, die Bescheide sorgfältig zu prüfen.

Bereits im Jahr 2007 waren aufgrund geänderter Rechtsprechung die so genannten abflusswirksamen Flächen für das Moerser Stadtgebiet ausgewertet und die betroffenen Eigentümer veranlagt worden. Turnusmäßig wurde im letzten Jahr eine Neubefliegung vorgenommen um Veränderungen hinsichtlich der entwickelten Wohnflächen wie auch des Bestands festzustellen. In der Folge wurden im letzten Sommer über 20.000 Haushalte angeschrieben und gebeten, die erfassten Daten mit den tatsächlich zu veranlagenden Flächen abzugleichen und sich gegenüber der Enni hierzu zu erklären.

Problematisch war in diesem Zusammenhang, dass auf den Fragebögen sämtliche infrage kommenden Flächen vorab als versiegelt markiert waren. Buser kritisiert: "Dadurch wurde eine abweichende Erklärung für manchen Eigentümer erschwert.

In einigen Fällen wurde dieser Umstand so noch nicht einmal registriert. Es besteht also die begründete Sorge, dass Bögen mit fehlerhaften Erklärungen abgegeben worden sind."

Dahingehend wurde besprochen, dass seitens der Enni, soweit es das Datenmaterial ermöglicht, zumindest größere Abweichungen zu den Daten der letzten Erfassung aus dem Jahre 2007 auf Plausibilität geprüft würden. "Dennoch", erklärt Buser, "besteht keine Garantie, dass diese Prüfung auch umfassend und vollständig erfolgt."

Demnach bleibt es jedenfalls an den Eigentümern, die neuen Gebührenbescheide zu prüfen. "Sobald man größere Abweichungen zum Vorjahr bemerkt, sollten die Alarmsirenen angehen", empfiehlt Buser. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

"Ansonsten erlangen die Bescheide, selbst wenn sie fehlerhaft sind, Rechtskraft", warnt der Rechtsanwalt. Buser begrüßt, dass sich die Enni im Falle verspätet eingegangener Widersprüche grundsätzlich kulant verhalten wolle.

Gleichzeitig weist er darauf hin, dass hierauf keinerlei Rechtsanspruch besteht.

(kt)
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