Moers Angeklagter soll Ehefrau erstochen haben

Moers · Mord in Vinn: Der Täter stach bei einem Streit um die Kinder seinem Opfer direkt ins Gesicht.

Vor dem Schwurgericht in Kleve beginnt am morgigen Donnerstag ein Prozess um eine Bluttat, die im Mai Moers erschüttert hat. Laut Anklage soll ein 48-Jähriger aus Moers am 21. Mai. 2015 seine Ehefrau vorsätzlich und heimtückisch erstochen haben.

Unmittelbar nach der Tat hatte die Staatsanwaltschaft zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags eingeleitet. Nach den vorliegenden Erkenntnissen sieht die Anklage das für einen Mord nötige Tatmerkmal der Heimtücke als gegeben an. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte es am Tattag in der Vinner Wohnung der Frau zunächst einen Streit zwischen dem Mann und der von ihm getrennt lebenden Ehefrau gegeben. Anlass für die Auseinandersetzung sei die Ankündigung des Mannes gewesen, die gemeinsamen Kinder zu sich mit nach Hamburg zu nehmen.

Nach dem Streit soll sich der Angeklagte in der Küche mit einem Küchenmesser bewaffnet haben, das er im Ärmel seines Pullovers versteckte und dann zu seiner Ehefrau auf den Balkon zurückgekehrt sein. Plötzlich und für das Opfer vollkommen unerwartet soll der Angeklagte sodann das Messer aus dem Ärmel gezogen und seiner Ehefrau direkt zunächst in das Gesicht gestochen haben. Insgesamt listet der Obduktionsbericht 72 Stichverletzungen am gesamten Körper. Die Frau starb noch am Tatort an ihren Verletzungen. Die Polizei konnte den mutmaßlichen Täter im Flur des Mehrfamilienhauses festnehmen. Der Mann leistete keinen Widerstand. Während der Tat waren die beiden minderjährigen Kinder ebenfalls in der Wohnung. Das Jugendamt hat sie bei einer Pflegefamilie untergebracht.

Der Angeklagten hat sich in der polizeilichen Vernehmung nicht zur Sache eingelassen. Zur Hauptverhandlung sind zahlreiche Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen. Der Prozess wurde zunächst auf vier Verhandlungstage terminiert. Bei einer Verurteilung wegen Mordes lässt das Strafgesetzbuch nur eine lebenslange Freiheitsstrafe zu. Nur bei einer Verurteilung wegen Totschlags wäre auch eine niedrigere Strafe möglich.

(RP)
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