Moers Amtsgericht verurteilt Hehler aus Moers zu Geldstrafen

Moers · Zwei Arbeitslose wollten gestohlene Geräte der Stadt Moers verkaufen und boten diese einem Zollbeamten an. Der fragte bei der Stadt nach und brachte damit Ermittlungen ins Rollen. Jetzt mussten sich die Hehler vor dem Amtsgericht verantworten.

Als der Zollmitarbeiter den angeblich ausgemusterten Laubbläser und einen Freischneider für nur 300 Euro angeboten bekam, griff er nicht sofort zu. Er erkundigte sich zunächst bei einem Bekannten, der bei der Stadt arbeitet, ob der Preis angemessen sei. Überrascht musste er erfahren, dass keinesfalls intakte Geräte ausgemustert würden. Die würden so oft gestohlen, dass man nicht noch welche verkaufen könne. Die angebotenen Motorgeräte waren auf dem Friedhof an der Klever Straße abhanden gekommen.

Die beiden Angeklagten wollten sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen äußern. Allerdings hatte einer von ihnen bei der Polizei bereits Angaben gemacht. Dass der Mann sich und den Mitangeklagten zu Unrecht belastet, wollte das Gericht nicht glauben. Wie es zu dem Diebstahl kam, könne man nicht aufdecken, sagte der Richter. Sicher sei aber, dass die Angeklagten das Diebesgut verkaufen wollten, obwohl sie wussten, dass es nicht legal erworben wurde. Einer der Angeklagten habe sich das Werkzeug verschafft, der andere habe ihm helfen wollen, einen Abnehmer zu finden. Die Geräte sollten weit unter dem Marktpreis verkauft werden.

"Geständnisse, die der Wahrheitsfindung erheblich dienen, können wir hier nicht anführen", sagte der Vertreter der Anklage. Es handele sich um Gegenstände, die aus einem organisierten Diebstahl stammten. Bei der Entwendung sei erhebliche kriminelle Energie verwendet worden. Aufgrund ihrer klammen Finanzlage wurden die Moerser zu milden Geldstrafen von 500 und 420 Euro verurteilt.

(bil)
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