Moers Alten Kaminöfen droht zum Jahresende das endgültige Aus

Moers · Moerser Haus und Grund warnt: Alle Eigentümer sollten prüfen, ob ihr Kamin betroffen ist. Es geht um Feuerstelllen, die vor 1985 zugelassen wurden.

 Alten Schätzchen unter den Kaminöfen droht zum Jahresende das Aus. Eigentümer sollten sich frühzeitig darum kümmern, empfiehlt Haus und Gund.

Alten Schätzchen unter den Kaminöfen droht zum Jahresende das Aus. Eigentümer sollten sich frühzeitig darum kümmern, empfiehlt Haus und Gund.

Foto: dpa

Das Wetter in den vergangenen Wochen gab einen Vorgeschmack auf den Herbst. Auch wenn die Hoffnung auf eine Rückkehr des Sommers bleibt: Kaminbesitzer sollten jetzt schon an die Kaminsaison denken.

Neue Abgas-Grenzwerte bedrohen nämlich den Weiterbetrieb vieler Feuerstellen. Eigentümer sollten deswegen jetzt schon feststellen, ob ihre Anlage betroffen ist. Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen nämlich das Aus.

"Betroffen sind zunächst ältere Feuerstellen, die vor dem 1. Januar 1985 ihre Zulassung bekommen haben", sagt Rechtsanwalt Michael Buser, Geschäftsführer von Haus & Grund in der Grafschaft Moers. Für diese Anlagen gelten nach dem 31. Dezember diesen Jahres strengere Abgas-Grenzwerte. Betroffen sind auch Heizkessel.

Wenn ein Gerät die neuen Grenzen nicht einhält, bleiben drei Möglichkeiten: "Die Anlagen müssen bis Jahresende mit Staubfiltern nachgerüstet oder ganz ausgetauscht werden - sonst bleibt nur die Stilllegung", erklärt Buser. Grundlage ist die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV).

"Eigentümer sollten unbedingt rechtzeitig prüfen, ob ihr Kamin oder Ofen unter die Regelung fällt. Dann gilt es genau nachzurechnen, ob sich eine Nachrüstung lohnt", rät der Rechtsanwalt. Neue Geräte verursachen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen. "Wenn Ihr Kamin aus den Jahren 1985 bis 1994 stammt, können Sie ihn bis zum 31.12.2020 betreiben", ergänzt Buser. Zwischen 1995 und 2010 gebaute Kaminöfen dürfen sogar bis 2024 im Einsatz bleiben.

Der Rechtsanwalt rät: "Wenn dem Eigentümer das Baujahr nicht bekannt ist, sollte er die Immissionswerte der Anlage vom Schornsteinfeger ermitteln lassen."

Die Kosten dafür muss der Eigentümer selbst tragen. Untätigkeit kann allerdings deutlich teurer werden, warnt Buser: "Wer trotz Aufforderung des Schornsteinfegers seiner Verpflichtung nicht nachkommt, die Feuerstelle umzurüsten oder zu erneuern, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro."

Einzig für echte "Oldtimer" gibt es eine Ausnahme: Wer einen historischen Ofen oder Ofenkamin zum Heizen verwendet, ist von der Regelung ausgenommen. Das Gleiche gilt, wenn jemand keine andere Heizmöglichkeit hat oder mit einem historischen Herd kocht. Als "historisch" gelten dabei jeweils Geräte, die vor dem Jahr 1959 gebaut worden sind.

(RP)
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