Moers 29-Jähriger soll Mädchen missbraucht haben

Moers · Der gebürtige Kamp-Lintforter Sven B. muss sich seit gestern vor wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen vor Gericht verantworten. Er könne sich an Vieles nicht erinnern, sagte er.

 Der Angeklagte (links) mit seinem Pflichtverteidiger Stephan Küppers gestern während der Gerichtsverhandlung in Moers. Der 29-jährige Rheinberger sagte, er habe regelmäßig Drogen konsumiert.

Der Angeklagte (links) mit seinem Pflichtverteidiger Stephan Küppers gestern während der Gerichtsverhandlung in Moers. Der 29-jährige Rheinberger sagte, er habe regelmäßig Drogen konsumiert.

Foto: Armin Fischer

In Handschellen wurde gestern der 29-jährige Rheinberger Sven B. in den Saal des Amtsgerichtes in Moers geführt. Dort musste er sich vor der auswärtigen Strafkammer wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen verantworten. Der Vorwurf: B. soll sich von August 2016 bis zum 7. September 2017 an den beiden zu dem Zeitpunkt zwölf und 13 Jahre alten Töchtern seiner ehemaligen Lebensgefährtin mehrfach sexuell vergangen haben. Einmal soll er sexuelle Handlungen, die er an der jüngeren der beiden Töchter vorgenommen hat, gefilmt haben. Auch die ebenfalls minderjährige Freundin der beiden soll der Angeklagte missbraucht haben.

Die Mutter der beiden Mädchen hatte Anzeige erstattet, nachdem ihr am 7. September 2017 eine Datei "Julia 12" mit Fotografien und Videoaufnahmen auf ihren PC geschickt worden war, die zeigen, wie B. sich an ihrer ihre jüngeren Tochter vergeht, während das Mädchen auf dem Sofa liegt und schläft. Sven B. wurde festgenommen und sitzt seither in der Justizvollzugsanstalt Willich in Untersuchungshaft.

Bevor die Kammer in die Beweisaufnahme eintreten konnte, beantragte B., die Verhandlung zu vertagen, weil er einen neuen Anwalt brauche, "am liebsten einen älteren Mann ohne Kinder und nicht aus dem Kreis Moers". Denn sein Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Küppers aus Moers, soll ihm in der Haftanstalt in der er in Untersuchungshaft sitzt, gesagt haben, er verteidige ihn nur, wenn er ein umfangreiches Geständnis ablege; andernfalls solle er sich selbst verteidigen und müsse dann mit mindestens 15 Jahren Haft rechnen. Der Rechtsanwalt versicherte, sich jederzeit standesgemäß verhalten zu haben. Er könne dies durch Vorlage des Schriftverkehrs nachweisen, der Vorsitzende Richter Huismann lehnte den Antrag ab.

Nachdem er sich dann mit seinem Anwalt beraten hatte, wollte sich der Angeklagte zu seiner Person äußern: In Kamp-Lintfort geboren, bei der Mutter aufgewachsen, die Hauptschule in Rheinberg besucht, ab dem 13. Lebensjahr weitestgehend mal hier, mal da oder auf der Straße gelebt, mit 19 zur Oma gezogen, drei Jahre in einem Computerladen gearbeitet, seit dem 13. Lebensjahr regelmäßig Betäubungsmittel konsumiert. Seine spätere Lebensgefährtin lernte der Angeklagte Mitte 2011 bei einem Computerspiel im Internet kennen, ein Jahr später zogen sie zusammen, lebten fünf Jahre in Rheinberg mit den beiden Töchtern und zwei Söhnen aus ihrer ersten Beziehung und der gemeinsamen Tochter, die 2013 geboren ist, zusammen.

"Ich möchte ein volles Geständnis ablegen", erklärte der 29-Jährige dann plötzlich. "Ich werde diese 22 Fälle wohl zu verantworten haben und muss wohl auch diese Fotos gemacht haben". Der Punkt sei aber: Er könne sich an nichts erinnern. Zumindest nicht an alle Fälle, wie er später einräumte, nur an einige. Und er wisse auch nicht, warum er sich an den Mädchen vergangen habe, wenn er mal mit der einen, mal mit der anderen Tochter auf dem Sofa unter der Decke im Wohnzimmer saß, eine Fernsehserie geguckt habe, sexuelle Handlungen an den Mädchen vornahm.

Dass er sich an Vieles nicht erinnern könne, begründete B. damit, dass er jeden Tag Amphetamine genommen, abends Marihuana geraucht, Bier getrunken habe. Aber es stimme wohl alles so, wie es in der Anklageschrift stehe. "Wir wollen uns hier keinen schlanken Fuß machen: Sie sollen hier nichts gestehen, was Sie nicht getan haben", so Richter Huismann, der auf Antrag der Vertreter der Nebenklage den Angeklagten aus dem Gerichtssaal entfernen ließ und die Öffentlichkeit ausschloss, bevor er die beiden Töchter zu dem Geschehenen befragte.

Der Prozess wird am Mittwoch, 18. April, um 9 Uhr fortgesetzt.

(RP)
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