Mönchengladbach Zweimal zu schnell - Führerschein weg

Mönchengladbach · Können Autofahrer die gemessene Geschwindigkeit überprüfen lassen? Wann ist die Fahrlerlaubnis weg? Beim RP-Ratgeberabend "Alles was Recht ist" war Verkehr das große Thema.

 Wer zweimal innerhalb eines Kalenderjahres mit mehr als 26 Stundenkilometern zu viel geblitzt wird, ist den Führerschein für einige Zeit los.

Wer zweimal innerhalb eines Kalenderjahres mit mehr als 26 Stundenkilometern zu viel geblitzt wird, ist den Führerschein für einige Zeit los.

Foto: Andreas Endermann

Wer im Auto zu schnell unterwegs ist und geblitzt wird, bekommt mindestens einen Bußgeldbescheid. Ist das aber auch in Ordnung? Stimmt die Messung? Wurden die Vorgaben eingehalten? Diese und viele andere Fragen beantwortete der Kfz-Sachverständige Peter Loskant während der Ratgeberveranstaltung "Alles was Recht ist" zum Thema Verkehrsordnungswidrigkeiten. Außerdem gaben Richter Jan-Niklas Weusthoff und Anwalt Ulrich Kugler Auskunft über Verfahren, die aktuelle Rechtsprechung und zukünftige Entwicklungen. Das Interesse bei Zuhörern im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Mönchengladbach war groß. Über Bußgelder haben sich schließlich fast jeder schon einmal geärgert.

 Eckhard Voßieck, Richter Jan-Niklas Weusthoff, Rechtsanwalt Ulrich Kugler, RP-Redaktionsleiterin Denisa Richters, Landgerichtspräsidentin Annette Lehmberg, Sachverständiger Peter Loskant und Sebastian Greif (IHK)

Eckhard Voßieck, Richter Jan-Niklas Weusthoff, Rechtsanwalt Ulrich Kugler, RP-Redaktionsleiterin Denisa Richters, Landgerichtspräsidentin Annette Lehmberg, Sachverständiger Peter Loskant und Sebastian Greif (IHK)

Foto: Detlef Ilgner

Einen wichtigen Unterschied erklärte Richter Weusthoff gleich zu Beginn: Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat, sondern eine "Pflichtenmahnung". "Sie ist auch eine Gesetzesübertretung, aber nicht strafwürdig", sagt er. Es gibt aber auch einen Graubereich: Schwarzfahren beispielsweise ist eine Straftat, bei illegalen Autorennen wird aktuell über die Einordnung diskutiert. Ein Gericht wird bei Ordnungswidrigkeiten nur tätig, wenn die Verwaltungsentscheidung etwa über ein Bußgeld überprüft werden soll.

Eine solche Überprüfung kann sinnvoll sein, verdeutlicht Peter Loskant, Sachverständiger bei der Dekra. Er erläutert die Messverfahren zur Verkehrsüberwachung und zeigt auf, was falsch laufen kann: Zum Beispiel wird die Kameraposition während der Messung verändert, aber keine neue Fotolinie erstellt. "Eine Fotolinie muss immer in drei Meter Abstand markiert und erkennbar sein", erklärt der Experte. Auch andere Fehler können dazu führen, dass die Fotos der Blitzer nicht verwendbar sind: so bei verschobenem Messrahmen oder verdecktem Kennzeichen. "Manchmal ist es sinnvoll, die gesamte Messreihe zu überprüfen", sagt Loskant, "dann wird erkennbar, dass beispielsweise ein Objektiv mit falscher Brennweite verwendet wurde."

Gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, kann also erfolgversprechend sein. Anwalt Ulrich Kugler warnt aber vor zu hohen Erwartungen. "Die verwendete Technik sowie die Fotos werden immer besser", erklärt der Fachanwalt, der auch Mitglied des Verkehrsgerichtstags in Goslar ist. Man solle auch überlegen, ob ein Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid wirtschaftlich sinnvoll sei.

Fahrverbote gehören zu den Strafen, die Autofahrer besonders fürchten. Sie werden unter anderem verhängt, wenn man in einer Ortschaft mehr als 31 Stundenkilometer zu schnell fährt, oder 41 Stundenkilometer außerhalb der Ortschaft. Doch was viele nicht wissen: Auch wer zweimal innerhalb eines Kalenderjahres mit einer Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 26 Stundenkilometern geblitzt wird, verliert seine Fahrerlaubnis für einige Zeit. So auch, wer über eine Ampel fährt, die schon mindestens eine Sekunde Rot zeigt. Und wenn man beim Rotlichtverstoß kostümiert ist, wie jetzt im Karneval? Dann ist es zwar schwierig mit dem Bußgeld, weil der Fahrer nicht zu erkennen ist, aber: "Der Halter kann dazu verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen", warnt der Anwalt.

Bei der verbotenen Smartphonenutzung am Steuer gibt es bizarre Ausreden: Da ist schon mal von Rasierern oder Kühlakkus die Rede, die der Autofahrer in der Hand gehalten haben will. Der Gesetzgeber hat nun die Bestimmungen verschärft: Alle Kommunikationsgeräte sind am Steuer verboten, die die Ablenkung fördern. Allerdings: "Die Rechtsprechung ist noch nicht ausdifferenziert", sagt Richter Weusthoff. Ob schon das Antippen oder das Bedienen eines Navis untersagt ist, ist erst im Laufe der Zeit vor Gericht zu klären.

(RP)
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