Mönchengladbach Zwei Männer wegen Metalldiebstahls vor Gericht

Mönchengladbach · Die aus Rumänien stammenden Männer, 29 und 39 Jahre alt, mussten sich wegen Diebstahls vor der Zweiten Großen Strafkammer verantworten. Sie hatten ihr Heimatland verlassen. "Dort gibt es nur Schwarzarbeit", hatten die Angeklagten im Gerichtssaal erklärt. Doch in Deutschland hatten die beiden weder Arbeit noch eine Wohnung gefunden. "Wir suchen noch ein paar kräftige Hände", waren sie auf der Straße angesprochen worden. Dafür wurden ihnen 150 bis 200 Euro versprochen. Die Angeklagten, teilweise schon verschuldet, ließen sich darauf ein und und wurden in der Nacht zum 6. März auf das Betriebsgelände eines Viersener Metallverarbeitungsbetriebes gebracht. Die Männer sollten beim Verladen von hochwertigen Metallrohren mit einem Gesamtgewicht von vier Tonnen und einem Wert von 16.000 Euro helfen. Der 39-Jährige wollte mit dem Geld nur nach Hause fahren. Doch der jüngere Angeklagte war offenbar entschlossen, als Schlepper für die Diebesbande zu arbeiten. Er sollte Komplizen herbeischaffen. Doch dazu kam es nicht mehr. Ein Zeuge hatte in der Nacht beobachtet, dass das Tor zu dem Betrieb bereits aufgebrochen worden war und hatte die Polizei informiert. Als die Angeklagten sahen, dass sie aufgefallen waren, stiegen sie in einen bereits beladenen Kastenwagen. Fahrer war ein anderer Mittäter. Am Ende landeten die Männer an einer Tankstelle und wurden hier noch in derselben Nacht von der Polizei festgenommen. Im Gerichtssaal zeigten sich die Angeklagten geständig. Doch die Vorstrafenregister der Rumänen waren sehr unterschiedlich. Das des 39-Jährigen enthielt nur leere Blätter. Im Register des 29-Jährigen standen allerdings mehrere Eintragungen. Meistens war er mit Diebstählen aufgefallen. Aber die Namen von Komplizen wollte er nicht nennen.

Am Ende verurteilte die Zweite Große Strafkammer den jüngeren Angeklagten wegen Bandendiebstahls zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der 39-jährige Mann kam wegen Diebstahls mit einer Bewährungsstrafe von neun Monaten davon.

(RP)
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