Mönchengladbach Zwei Jugendliche wegen Nötigung vor Gericht

Mönchengladbach · "Abziehen" heißt das neuerdings, was die beiden Angeklagten im Januar mit einem zwölfjährigen Jungen gemacht haben. Die 18 und 19 Jahre alten Jugendlichen saßen gestern wegen gemeinschaftlicher Nötigung vor dem Jugendschöffengericht auf der Anklagebank. Dem jüngeren Angeklagten warf die Staatsanwältin außerdem Unterschlagung vor.

Das Opfer war damals mit einem anderen Jungen unterwegs. Die Kinder und die Angeklagten kannten sich, was die Älteren nicht davon abhielt, die Jungen auf hässliche Weise einzuschüchtern. Der 18-Jährige schubste das Kind, ließ sich dessen Handy zeigen und gab es aber nicht wieder heraus. Als das Opfer protestierte, riefen die jungen Männer "Verpiss dich".

Zunächst wurde den Angeklagten räuberische Erpressung vorgeworfen. Doch gestern blieb es in der Anklage bei gemeinschaftlicher Nötigung und Unterschlagung. Die Angeklagten zeigten sich geständig. Aber sie reagierten unbeeindruckt. Offenbar saßen sie nicht zum ersten Mal vor Gericht. Die Staatsanwältin hatte für den Haupttäter, der diese Straftat kurz nach einem Haftaufenthalt begangen hatte, eine Jugendstrafe von sieben Monaten mit Bewährung und Arbeitsstunden gefordert. Für den 19-Jährigen, der sich nicht an der Unterschlagung des Handys beteiligt hatte, sollte es eine Verwarnung und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit geben.

Doch sowohl die Verteidiger als auch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe setzten sich für die jungen Männer ein. Der 19-Jährige habe inzwischen seinen Hauptschulabschluss nachgeholt und sei nunmehr Schüler im Berufskolleg. Der Jüngere habe seine Drogenprobleme gelöst und keine neuen Straftaten mehr begangen.

Am Ende gab es für den Haupttäter einen Schuldspruch. Das heißt, dass die Entscheidung zu einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Leistet er die ihm auferlegten 25 Arbeitsstunden nicht, bekommt der junge Mann eine Jugendstrafe. Den Mittäter verwarnte das Gericht. Auch er muss 25 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

(RP)
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